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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Justizberufe und Einstellungen



Letzte Aktualisierung: 30.08.2023

Aktuelle Stellenangebote in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Das Arbeitsgericht Elmshorn sucht eine/ n Justiz(fach)angestelle/ n (m/w/d) auf Dauer in Vollzeit im Bereich der Serviceeinheiten.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Allgemeines

Alle Berufsausbildungen (Justizwachtmeister, Justizfachangestellte, Justizfachwirte, Rechtspfleger) erfolgen federführend über das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die Einstellung von Richterinnen und Richter erfolgt in Schleswig-Holstein generell über das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Ausbildung und Berufsbilder

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Ausbildungsberufe in der Rechtspflege erhalten Sie auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter dem Stichwort „Themenbereiche – Justizberufe“. Dort finden Sie nicht nur eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Berufsbilder, sondern auch Angaben zur notwendigen Schulbildung und zum Bewerbungsverfahren.

Informationen zu den Praktikumsvoraussetzungen für ein Studentenpraktikum nach § 4 JAVO SH in der Arbeitsgerichtsbarkeit finden Sie hier

Informationen zu den Praktikumsvoraussetzungen für ein Schülerpraktikum in der Arbeitsgerichtsbarkeit finden Sie hier

Zu Ausbildungsberufen in der Justiz finden Sie auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts weitere Informationen


Einstellung von Richterinnen/Richtern

In Schleswig-Holstein stellt das Ministerium für Justiz und Gesundheit zentral die Richterinnen und Richter ein. Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden für die Arbeitsgerichtsbarkeit die Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe bundesweit ausgeschrieben. Aussagekräftige Bewerbungen sind zu richten an das


Ministerium für Justiz und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein,
Lorentzendamm 35
24103 Kiel


Die Auswahl stimmt das Ministerium mit dem Landesarbeitsgericht und dem Ausschuss gem. § 18 ArbGG ab.
Über die Besetzung von Planstellen für Richterinnen und Richter auf Lebenszeit entscheidet das Ministerium nach einer Wahl durch einen Richterwahlausschuss.


Weitere Informationen zur Einstellung von Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und deren Einarbeitung finden Sie auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

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