Die Arbeitsgerichtsbarkeit bildet auch Referendare aus.
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ihre dreimonatige Wahlstation bei einem der fünf Arbeitsgerichte Schleswig-Holsteins in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster oder beim Landesarbeitsgericht in Kiel ableisten.
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für eine Referendarstation nicht zwingend erforderlich, aber sehr sinnvoll.
Es wird um eine Kontaktaufnahme spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Ausbildungsbeginn gebeten. Kapazitätsprobleme im Rahmen der Durchführung der Ausbildung gibt es erfahrungsgemäß nicht.
Ihr erster Ansprechpartner ist der Verwaltungsreferent/die Verwaltungsreferentin des Landesarbeitsgerichts.
Weitere Informationen zum Referendariat finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Schleswig
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