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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter



Letzte Aktualisierung: 13.02.2015

In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden Urteile nach vorangegangener Verhandlung stets von einem Dreier-Gremium, bestehend aus einem Berufsrichter / einer Berufsrichterin und je einem ehrenamtlichen Richter / einer ehrenamtlichen Richterin aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gefällt. Gleiches gilt für bestimmte Beschlüsse.

Ehrenamtliche Richter

Aufgaben, Berufung und Amtszeit

Grundsätzliches zu Aufgaben, Berufung und Amtszeit der ehrenamtlichen Richter/innen

Aufgaben

  • Teilnahme an den Kammerverhandlungen / Berufungsverhandlungen
  • Mitwirkung bei den Entscheidungen der Kammer mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter/innen

Den ehrenamtlichen Richtern/innen kommt in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Beteiligt sind immer zwei ehrenamtliche Richter/innen: je ein ehrenamtlicher Richter/eine ehrenamtliche Richterin von Arbeitnehmer- und von Arbeitgeberseite.

Häufige Fragen der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen

Was kann ich als ehrenamtlicher Richter/ehrenamtliche Richterin bei folgenden Situationen tun?

Ich habe am Tag der Sitzung Urlaub

Bitte teilen Sie möglichst frühzeitig Ihre urlaubsbedingte Abwesenheit mit, damit ein anderer Kollege/eine andere Kollegin zum entsprechenden Termin geladen werden kann. Sie können dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in der für die Ladung der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen zuständigen Geschäftsstelle erledigen (Ihre Ansprechpartnerin ist unten genannt).

Ich bin kurzfristig am Tag der Sitzung erkrankt

  • Sie sind beim Landesarbeitsgericht tätig? Bitte rufen Sie umgehend unter 0431/604-4158 an.
    Oder schicken Sie ein Fax an 0431/604-4100.
  • Sind Sie beim Arbeitsgericht tätig, melden Sie sich bitte dort.

Gegenwärtig können Absagen noch nicht per E-Mail erfolgen. Daran wird gearbeitet.

Ich bin umgezogen

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit. Das kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei Ihrer Ansprechpartnerin geschehen.

Ich habe aus beruflichen oder privaten Gründen mit einer der Parteien Kontakt (gehabt). Bin ich befangen?

Bitte rufen Sie vorsorglich bei der Geschäftsstelle der Kammer, für die Sie geladen worden sind, oder bei der unten genannten Ansprechpartnerin an. Im Zweifel fragt der/die Kammervorsitzende bei den Parteien an.

Wie komme ich zügig durch die Zugangskontrolle im Gerichtsgebäude?

(betrifft nur Arbeitsgericht Kiel und das Landesarbeitsgericht)

Bitte melden Sie sich bei den im Eingangsbereich tätigen Mitarbeitern des Sicherungsdienstes und legen Sie dort Ihre Einladung als ehrenamtlicher Richter/Richterin vor. Dann erhalten Sie schnellstmöglich Einlass.

Ansprechpartner/Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartner für Ladungen/Entschädigungen können Sie Ihrem Ladungsschreiben entnehmen.

Ansprechpartnerin für den Sitzungsbetrieb beim Landesarbeitsgericht:

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Deliusstraße 22, 24114 Kiel

Ansprechpartnerin bei den Arbeitsgerichten

Bitte entnehmen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner der Homepage ihres Arbeitsgerichtes

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