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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mediation beim Landesarbeitsgericht

Letzte Aktualisierung: 31.08.2015

Allgemeines zur Mediation

Die Mediatoren und Mediatorinnen vermitteln in festgefahrenen Konflikten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Mediatoren/innen entscheiden den Streit nicht selbst, sie vermitteln nur. Eine sinnvolle Lösung der Probleme wird von den Parteien selbst erarbeitet.

Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Für die Dauer der Mediation beim Güterichter/bei der Güterichterin wird das streitige Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht. Die Anregung zur Durchführung kann vom zuständigen Richter/von der zuständigen Richterin, den Rechtsanwälten/innen oder aber von den Parteien kommen. Die Sache wird dann an den ausgewählten Mediator bzw. die Mediatorin weitergegeben. Von dort wird ein Termin abgestimmt, in dem versucht wird, eine sachgerechte Konfliktlösung zu erarbeiten. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, das Gerichtsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären oder die Klage zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren von dem ursprünglichen Richter/der ursprünglichen Richterin wieder aufgenommen.

Welche Kosten entstehen?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation beim Güterichter/bei der Güterichterin entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Führt die gerichtliche Mediation zu einem Vergleich, der den Prozess beendet, ermäßigen sich die Gerichtskosten. Zusätzliche Gerichtskosten, etwa für den Mediationstermin selbst, entstehen den Parteien nicht.
Für die beteiligten Rechtsanwälte/innen entstehen Gebühren, die aber ganz oder teilweise auch im Rahmen der Gerichtsverfahren anfallen. Hier müssen Sie sich gesondert bei Ihren Prozessvertretern erkundigen.

Ansprechpartner/in:

Mediatorin: Dr. Sabine Göldner-Dahmke, Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Telefonnummer: 0431/604 4156

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