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Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

So erreichen Sie uns

Letzte Aktualisierung: 26.01.2024

Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht

Beselerallee 39-41, 24105 Kiel

Anfahrtsinformationen

Verkehrsanbindung

Linien 51, 32/33 und 61: Bushaltestelle Feldstraße/Ecke Waitzstraße

Linien 11, 51, 62, 501/502, 60S: Bushaltestelle Waitzstraße/Holtenauer Straße

Ausgehend vom Hauptbahnhof empfehlen sich insbesondere die Linien 11, 32/33 und 501/502.

Parkplätze

Wenn Sie das Finanzgericht besuchen möchten (oder müssen) und mit dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, beachten Sie bitte bei Ihrer Planung, dass in der näheren Umgebung des Gerichts nur in beschränktem Umfang Parkraum zur Verfügung steht (am ehesten in der Adolfstraße und am Adolfplatz). Der nächstgelegene größere öffentliche Parkplatz befindet sich am Blücherplatz und liegt knapp einen Kilometer vom Gericht entfernt.Spezielle Informationen für Behinderte

Behindertenparkplätze

Es besteht die Möglichkeit, auf gerichtseigenen und behindertengerechten Parkplätzen im Innenhof des Gerichts zu parken. Die Zufahrt erfolgt über die Adolfstraße, dort befindet sich eine beschrankte Einfahrt zum Innenhof. Sollten Sie darauf angewiesen sein, einen der Behindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch der zuständigen Senatsgeschäftsstelle telefonisch mit. Es wird dann dafür gesorgt werden, dass Sie den Parkplatz nutzen können.
Der Zugang zum Gerichtsgebäude über die Beselerallee ist für Rollstuhlfahrer nicht geeignet. Im Innenhof des Gerichts befindet sich hingegen eine rollstuhltaugliche Zugangsmöglichkeit. Alle relevanten Gebäudeteile sind für Rollstuhlfahrer erreichbar, im Erdgeschoss befindet sich eine rollstuhlgerechte Toilette. Sollten Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein, so teilen Sie auch dies bitte rechtzeitig vor dem Termin der zuständigen Senatsgeschäftsstelle vorab telefonisch mit, damit der Zugang über den Innenhof gewährleistet werden kann.
Die Rufnummern der Senatsgeschäftsstellen finden Sie bitte hier anklicken.

Geschäftszeiten

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist zu folgenden Zeiten für Besucher geöffnet:

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und

Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Abweichungen von diesen Zeiten sind möglich, bedürfen allerdings einer vorherigen telefonischen Vereinbarung.

Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die gleitende Arbeitszeit. Es kann daher vorkommen, dass Sie die Vertreterin oder den Vertreter antreffen, falls Sie die gewünschte Ansprechpartnerin oder den gewünschten Ansprechpartner nicht erreichen. Wie bitten dafür um Verständnis.

Als Besucher betätigen Sie bitte die Türklingel im Eingangsbereich. Es wird über eine Gegensprechanlage Kontakt mit Ihnen aufgenommen und sodann weitergeholfen.

Innerhalb der genannten Geschäftszeiten können Verfahrensbeteiligte auch auf den Senatsgeschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Insofern wird allerdings dringend um vorherige telefonische Terminabsprache mit der jeweiligen Geschäftsstelle gebeten. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie hier bitte hier anklicken.

Die Gerichtsbibliothek steht zu den Geschäftszeiten ebenfalls für Besucher offen. Näheres zur Bibliotheksnutzung finden Sie hier bitte hier anklicken.

Schriftsätze können während der Geschäftszeiten direkt bei dem Finanzgericht abgegeben werden.

Nachtbriefkasten

Außerhalb der Öffnungszeiten können fristwahrende Schriftsätze auch über den Nachtbriefkasten eingereicht werden, der sich vor dem zur Beseleralle hin belegenen Eingang des Gerichts befindet. Durch eine Mechanik im Inneren des Briefkastens ist gewährleistet, dass bis 24:00 Uhr eines Tages eingehende Schriftsätze den Eingangsstempel des betreffenden Tages erhalten.

Seit dem 1. Februar 2015 besteht außerdem die Möglichkeit, Schriftsätze und andere Dokumente im Wege des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs an das Finanzgericht zu übermitteln. Mehr lesen

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