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Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zuständigkeit und Gerichtsaufbau

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist ein oberes Landesgericht und (wie die Finanzgerichte in den übrigen Bundesländern auch) ein besonderes Fachgericht.

Letzte Aktualisierung: 03.05.2022

Gravierter Stein vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden. Örtlich zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht, wenn das Finanzamt, gegen das die Klage gerichtet ist, seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat. In Kindergeldverfahren ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zuständig, wenn die Klägerin oder der Kläger ihren bzw. seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat. Nicht zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Zollsachen. Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein besteht ein für alle drei Bundesländer zuständiger "Gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchsteuersachen beim Finanzgericht Hamburg".

Ferner nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten. Diese fallen in die Zuständigkeit der Strafgerichte (zum Beispiel Amtsgericht und Landgericht). Amtshaftungs-Schadensersatzansprüche gegen Finanzbehörden können ebenfalls nicht vor den Finanzgerichten, sondern nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

In dem Verfahren vor dem Finanzgericht müssen sich Klägerin oder Kläger nicht durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen. Es besteht kein Vertretungszwang. Der Rechtsweg in Steuersachen ist (anders als in der Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit) zweistufig. Das Finanzgericht bildet dabei die erste Instanz. Gegen dessen Entscheidungen können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden. Hierbei müssen sich allerdings Klägerin bzw. Kläger von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen.

Ein Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Diese entscheiden in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen/Richter sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Sie haben volles Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Richterinnen/Richter werden nach Anhörung von Berufsvertretungen für fünf Jahre gewählt. Die Prozessbeteiligten können sich jedoch auch mit einer Entscheidung einer Berufsrichterin/eines Berufsrichters als Einzelrichter einverstanden erklären. Darüber hinaus kann der Senat in einfach gelagerten Sachen beschließen, dass eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter allein als Einzelrichter entscheidet. Ferner haben die Prozessbeteiligten die Möglichkeit, auf mündliche Verhandlung zu verzichten.

Derzeit verfügt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht über fünf Senate. Insgesamt sind beim Gericht 5 Berufsrichterinnen und 10 Berufsrichter sowie 60 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

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