Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Grundsteuerportale (Grundsteuer A und Grundsteuer B) finden Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung.
Bodenrichtwerte sind als durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) definiert, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse gelten.
Im Bodenrichtwert sind keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen enthalten. Dies bedeutet, dass der Bodenrichtwert in bebauten Bereichen so ermittelt wurde, als wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert wird als Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche dargestellt und gilt in dieser Weise nur für die definierten Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks. Weichen Merkmale eines Grundstücks von den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks ab (z.B. Grundstücksfläche, Art und Maß der baulichen Nutzung), ist der Bodenrichtwert sachverständig (i.d.R. durch Umrechnungskoeffizienten) anzupassen.
Die von den Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein im Zwei-Jahres-Turnus abgeleiteten Bodenrichtwerte werden seit 2012 zentral im Themenportal des DigitalerAtlasNord (DANord) kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Der DANord ist ein Bestandteil des Geoportals Schleswig-Holstein, welches aus einem Projekt der E-Government-Initiative Schleswig-Holsteins entstanden ist.
Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt nach dem Standard vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS), welches seitens der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) entwickelt wurde.
Im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis 1:250 können die Flurstücksgrenzen sichtbar gemacht werden. Diese bilden, unabhängig vom gewählten Stichtag, den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters ab.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Diese steht Ihnen auch für analoge Bodenrichtwertauskünfte zur Verfügung.
Sollten technische Probleme im DANord auftreten, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle DigitalerAtlasNord (DANord) unter der Rufnummer 0431 383-2248.
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