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Thema : Zivilrecht

Informationen zum Thema Erbrecht

Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Diese Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen

Letzte Aktualisierung: 23.02.2015

Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.

Erben und Vererben
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein.

Die sieht vor, dass in erster Linie Ehefrau beziehungsweise Ehemann und die Kinder erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an. Doch nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung diejenigen zum Zuge, die der Erblasserin oder dem Erblasser besonders nahe standen. Das können Sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag erreichen. Die richtige Regelung zu treffen ist oft nicht einfach. Die als Download zur Verfügung stehende Broschüre des Bundesjustizministeriums finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Weitere Informationen anderer Anbieter zu diesem Thema" und möchte Ihnen dabei helfen. Sie gibt Ihnen Antwort auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Sie ist eine erste Hilfestellung und Orientierung.

Beratung
Diese Information kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Die Beratung im Einzelfall kann sie nicht ersetzen. Hier kann Ihnen insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifisch steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe und von Länderfinanzbehörden.

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen können nach dem Beratungshilfegesetz eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung oder außergerichtliche Vertretung beanspruchen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder in Fällen, in denen durch eine sofortige Auskunft geholfen werden kann, durch die beim Amtsgericht für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gewährt.

Ergänzende Informationen

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