Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 17. Dezember 2007 die ab dem 1. Januar 2008 geltende "Düsseldorfer Tabelle" vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar 2008 wurde notwendig, weil an diesem Tag das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien - Düsseldorfer Tabelle
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