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Thema : Wasserrahmenrichtlinie

Strategien zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie

Letzte Aktualisierung: 22.04.2022

Auch im 3. Bewirtschaftungszeitraum bleibt für eine Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie viel zu tun. Bei den weiterhin umfangreichen Defiziten, die sich bei der Ermittlung des aktuellen Zustands der Gewässer ergeben haben, ist es unrealistisch, dass in allen Wasserkörpern der gute Zustand/das gute Potenzial im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 erreicht werden kann.

Es musste daher eine Strategie entwickelt werden, wie trotzdem die Anforderungen der WRRL erfüllt werden können. Diese Strategie beinhaltet die im Folgenden aufgeführten Grundsatzentscheidungen für die Umsetzung der WRRL in Schleswig-Holstein:

  • die Einbeziehung der hauptbetroffenen Verbände und Institutionen in den Umsetzungsprozess von Beginn an, um die Ortskenntnisse zu nutzen, abgestimmte Voten und Entscheidungen der Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete zu erhalten sowie die Mitwirkung der Wasser- und Bodenverbände und der Gemeinden bei der Planung zu erreichen,
  • die frühe Einstufung der Oberflächengewässer nach WRRL in natürliche, erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper durch die Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete, um die dafür geltenden unterschiedlichen Bewirtschaftungsziele bei der Maßnahmenplanung berücksichtigen zu können,
  • die Nutzung von Synergien bei Maßnahmen, die mehreren Gewässerkategorien dienen (z.B. Fließgewässern und Seen oder Fließgewässern und Küstengewässern oder Grundwasser und Fließgewässern),
  • die Nutzung von Synergien zu Maßnahmen anderer Fachbereiche wie dem Hochwasserschutz oder dem Natur- und Bodenschutz,
  • die Umsetzung und finanzielle Förderung vorgezogener Maßnahmen bereits seit 2004, um den Zeitraum für die Umsetzung von Maßnahmen zu verlängern, Erfahrungen mit der Wirkung von Maßnahmen zu sammeln, Beispiele für gelungene Projekte demonstrieren zu können und um den Bedarf an Finanzmitteln über einen längeren Zeitraum zu strecken,
  • die Prioritätensetzung bei der Maßnahmenplanung nach Kosteneffizienzaspekten, um die Maßnahmenumsetzung auf besonders dafür geeignete Gewässer zu konzentrieren, in denen noch hinreichend ökologische Entwicklungspotenziale bestehen,
  • die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen für Maßnahmen, die mit dem Ziel einer stufenweisen Umsetzung erst in den folgenden Bewirtschaftungszeiträumen umgesetzt werden können und
  • die Verbreitung von Informationen über die Umsetzung der WRRL in der Öffentlichkeit und bei Interessierten, um Akzeptanz für die Ziele der WRRL und die Entwicklung der Gewässer bei den Bürgern zu erreichen.

Seit der Entscheidung zur Weservertiefung 2015 ist klargestellt, dass die Bewirtschaftungsziele (Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot und Trendumkehrgebot) bei der Vorhabenplanung und -zulassung zu beachten sind. In der Regel wird diese Betrachtung in einem Fachgutachten "Fachbeitrag WRRL" erörtert.
Um Planern und Genehmigungsbehörden eine Hilfestellung zu geben, hat das MELUND einen Leitfaden zum Vorgehen bei der Prüfung von Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot erstellt.

Behörden und zugeordnete Institutionen

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