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Thema : Trinkwasser

Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte im Trinkwasser



Letzte Aktualisierung: 26.09.2023

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden in vielen Bereichen eingesetzt, nicht nur in der konventionellen Landwirtschaft, sondern auch in Gartenbaubetrieben, in Baumschulen und in Forsten. Selbst bei sachgerechter Anwendung ist es nicht ausgeschlossen, dass Pflanzenschutzmittelrückstände in das Grundwasser und nachfolgend auch in das Trinkwasser gelangen können.

Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte (Metabolite) sind im Trinkwasser, aber auch im Grundwasser unerwünschte Kontaminanten. Metabolite weisen häufig gegenüber ihren Ausgangsstoffen veränderte Eigenschaften auf. Somit können sie persistenter, toxischer und grundwassergängiger als die Ausgangswirkstoffe sein.

Grenzwerte

Die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte in Trinkwasser sind gemäß Anlage 2 Teil I zu § 7 Abs. 2 TrinkwV auf 0,1 µg/l für die Einzelsubstanz und für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte insgesamt auf 0,5 µg/l festgesetzt. Darüber hinaus gilt generell das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 TrinkwV. Das Minimierungsgebot besagt, dass Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist.

Zudem sieht die neugefasste TrinkwV einen Summengrenzwert für zwanzig PFAS -Verbindungen (Summe PFAS-20) von 0,1 µg/l und einen weiteren Grenzwert von 0,02 µg/l für vier dieser zwanzig Verbindungen (Summe PFAS-4) aufgrund einer besonders hohen gesundheitlichen Relevanz vor.

Überwachung

Anlage 2 Teil I der TrinkwV gibt vor, dass nur solche Pflanzenschutzmittel- und Biozidproduktwirkstoffe überwacht werden, deren Vorhandensein im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahrscheinlich oder zu befürchten ist. Das LAsD stellt als Entscheidungshilfe eine Liste mit Substanzen zur Verfügung, die etwa alle fünf Jahre aktualisiert wird.

Grundlage für die aktualisierte ‚PSMBP-Liste‘ sind neben den Daten der Trinkwasserüberwachung die im Landesamt für Umwelt (LfU) gesammelten Daten über Funde von PSMBP und ihren Metaboliten in Grundwasserproben. Berücksichtigt wurden die Untersuchungen des LfU an oberflächennahen Grundwasserleitern und im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie sowie Funde in Proben von Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung verwendet wird. Ferner werden Erkenntnisse anderer Länder, des Bundes sowie der EU berücksichtigt.

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Pflanzenschutz der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurden die Substanzen auf ihre Plausibilität hinsichtlich Anwendung in Schleswig-Holstein, Wassergängigkeit etc. geprüft.

Da bundesweit und auch in Schleswig-Holstein zunehmend Abbauprodukte von ausgebrachten PSM-Wirkstoffen im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen werden, legt die aktualisierte Empfehlung des LAsD zur Untersuchung von Trinkwasser auf PSMBP weiterhin den Schwerpunkt auf die Messung von PSM-Metaboliten.

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