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Thema : Trinkwasser

Sicherungseinrichtungen

Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasserinstallation

Letzte Aktualisierung: 13.04.2015

Beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasserinstallation oder bei deren Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen besteht die Verpflichtung zur Installation von geeigneten Sicherungseinrichtungen. Sie sind aus hygienischen Gründen notwendig, um einen Rückfluss von Wasser, das keine Trinkwasserqualität besitzt, in das Trinkwassernetz zu verhindern.

Sicherungseinrichtung Waschmaschinenanschluss
Waschmaschinenanschluss

Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Anlagen und Apparate, die Wasser für spezielle medizinische Anwendungen aufbereiten (zum Beispiel Dialyseeinrichtungen) oder das Wasser als technisches Hilfsmittel verwenden (zum Beispiel Behandlungseinheit beim Zahnarzt, Darmspülapparate).

Weitere abzusichernde Anlagen sind zum Beispiel Heizungsanlagen, Fahrzeugwaschanlagen oder Dusch-WCs mit direktem Anschluss der Duschvorrichtung an die Trinkwasserleitung.

Auch direkt an die Trinkwasser-Installation angeschlossene Apparate, in denen dem aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Trinkwasser zum Beispiel Kohlensäure oder andere Mittel zugesetzt werden, müssen durch eine Sicherungseinrichtung von der Trinkwasser-Installation getrennt werden.

Die Sicherungseinrichtungen müssen dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wenn auf die Sicherungseinrichtungen verzichtet wird und damit ein Risiko für die Qualität des Trinkwassers entsteht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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