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Thema : Trinkwasser

Legionellenuntersuchung



Letzte Aktualisierung: 09.08.2023

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und beim Menschen schwere Erkrankungen wie die „Legionärskrankheit“ oder das leichter verlaufende „Pontiac-Fieber“ auslösen können. Sie wurden daher in die verpflichtenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung aufgenommen.

Welche Anlagen müssen untersucht werden?

Alle Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasserinstallation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle), sind zukünftig auf Legionellen zu untersuchen beziehungsweise untersuchen zu lassen. Dies gilt für alle Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, und die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Wasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) abgeben, sind mindestens jährlich zu untersuchen. Untersuchungen von Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (zum Beispiel Mietshäuser) abgeben, sind mindestens alle drei Jahre vorzunehmen.

Duschkopf
Duschkopf


Wer muss die Untersuchungen veranlassen?

Sollten Sie Inhaberin oder Inhaber einer der oben genannten Wasserversorgungsanlagen sein, haben Sie die Untersuchung Ihrer Trinkwasserinstallation innerhalb der oben genannten Abständen zu veranlassen. Die Untersuchung Ihres Trinkwassers können Sie von einer für den Parameter Legionellen akkreditierten und amtlich zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstelle vornehmen lassen. Das Ergebnis jeder Untersuchung ist zu dokumentieren.

Maßnahmenwert

Wann sind Maßnahmen nötig?
Für Legionellen wurde ein Maßnahmenwert von 100 KBE (= Kolonie bildende Einheiten) pro 100 Milliliter Trinkwasser festgesetzt. Ein Erreichen dieses Wertes ist meist auf technische Mängel zurückzuführen und daher behebbar.

Was ist zu tun, wenn der technische Maßnahmewert überschritten wurden?

Sofern in Ihrer Wasserversorgungsanlage das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes festgestellt worden ist, ist diese Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen, eine Risikoabschätzung zu erstellen und entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich sind.
Über das Ergebnis der Risikoabschätzung und die daraus möglicherweise entstehenden Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers sind die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich zu informieren.
Eine sofortige Informationspflicht über die ergriffenen Abhilfemaßnahmen besteht auch gegenüber Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde.

Die Auswahl und Beauftragung einer qualifizierten Person für die Erstellung einer Risikoabschätzung obliegt Ihnen als Inhaberin oder Inhaber der Trinkwasserinstallation. Soweit Sie die Risikoabschätzung nicht eigenständig durchführen können, kommen hierfür qualifizierte Personen aus den Bereichen Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene in Betracht, beispielsweise aus folgenden Unternehmen:

  • Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)) oder gemäß DIN EN ISO 17020 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene,
  • nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 40 Abs.1 TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen,
  • Planungsbüros

Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende, spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z.B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene und so weiter).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Zum Infoblatt

Weitere Informationen über die Untersuchung von Legionellen und über die Gefährdungsanalyse können Sie der Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung" und den „Empfehlung für die Durchführung einer Gefährungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“ des Umweltbundesamtes sowie dem Merkblatt Legionellen, das vom Medizinaluntersuchungsamt Kiel in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste und dem Gesundheitsministerium erstellt wurde, entnehmen.

Zur Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung"

Zur Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung


Ergänzende Informationen im Zusammenhang mit Legionellen finden Sie zudem hier.

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