Sofern Ihr Trinkwasser aufbereitet oder desinfiziert werden muss, dürfen Sie nur zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwenden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Diese Liste wird vom Umweltbundesamt geführt. Falls Sie in Ihrer Wasserversorgungsanlage (auch der Trinkwasserinstallation in Gebäuden), Aufbereitungsstoffe oder Desinfektionsverfahren einsetzen, sind Ihre Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer hierüber einmal jährlich und bei Zugabe neuer Aufbereitungsstoffe unverzüglich schriftlich von Ihnen zu informieren.
Bei der Auswahl von Aufbereitungsstoffen und Verfahren zur Desinfektion ist die in § 20 TrinkwV aufgeführte Fassung der Liste über Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (Stand Juli 2023) maßgeblich.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Umweltbundesamt - Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung