Cr-III und Cr-VI sind gesundheitlich sehr unterschiedlich zu bewerten: Cr-VI gilt als krebserregend für den Menschen, Cr-III dagegen nicht. Deshalb kann aus gesundheitlicher Sicht im Wasser wesentlich weniger Cr-VI toleriert werden als Cr-III.
Grenzwert
Nach der Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser nicht mehr als 0,050 Milligramm pro Liter (mg/l) (oder 50 Mikrogramm pro Liter (µg/l)) Chrom (chemisches Zeichen = Cr) enthalten. Dabei wird nicht zwischen Cr-III und Cr-VI unterschieden.
Aus der derzeitigen Überwachung des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung lassen sich keine Aussagen über den Cr-VI-Gehalt ableiten. Daher wurde das Trinkwasser in Schleswig-Holstein zur gesundheitlichen Vorsorge im Rahmen einer Studie des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2014 gesondert auf Cr-VI untersucht:
Im schleswig-holsteinischen Trinkwasser ist die Cr-VI-Konzentration grundsätzlich sehr niedrig beziehungsweise gar nicht nachweisbar. Ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Cr-VI im Trinkwasser ist in Schleswig-Holstein nicht vorhanden beziehungsweise in wenigen Einzelfällen äußerst gering.
Die Studien können Sie hier nachlesen:
Vorkommen von sechswertigem Chrom im schleswig-holsteinischen Trinkwasser - Kurzfassung
(PDF, 258KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Vorkommen von sechswertigem Chrom im schleswig-holsteinischen Trinkwasser - Langfassung
(PDF, 248KB, Datei ist nicht barrierefrei)