Navigation und Service

Thema : Tourismus

Tourismusabgabe

Warum ist eine Tourismusabgabe sinnvoll?

Die Tourismuswirtschaft ist eine der wichtigsten Branchen in Schleswig-Holstein. Viele Menschen arbeiten direkt oder indirekt im Tourismusgewerbe. Das schafft Arbeitsplätze und erwirtschaftet Umsatz. Tourismus kostet aber auch Geld, denn die touristische Infrastruktur muss in Schuss gehalten und stetig verbessert werden. Hierfür brauchen die Kommunen entsprechende Mittel.

Letzte Aktualisierung: 11.08.2015

Von der Fremdenverkehrsabgabe zur "Tourismusabgabe"

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat den bisherigen Begriff der Fremdenverkehrsabgabe durch den der Tourismusabgabe abgelöst. Denn von "Fremdenverkehr" spricht heute eigentlich niemand mehr. Die Tourismusbranche ist kundenorientiert und aufgeschlossen: Es werden keine "Fremden", sondern "Gäste" bzw. "Touristen" empfangen. Die "Tourismusabgabe" spiegelt aber nicht nur den modernen Sprachgebrauch wider, sie ist auch ein probates Instrument, um Kommunen mit besonderer touristischer Bedeutung in die Lage zu versetzen, alle ihre Aufgaben zum Wohle der Einheimischen wie der Gäste erledigen zu können.

Neben den bestehenden Kur- und Erholungsorten können sich nun auch Gemeinden mit einer besonderen touristischen Bedeutung (z.B. mit bedeutenden kulturellen Einrichtungen) als Tourismusorte anerkennen lassen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, für die besonderen Aufwendungen eine Abgabe von den Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) zu erheben und zweckgebunden zu verwenden. Hierzu gehören insbesondere der Ausbau der touristischen Infrastruktur und deren Vermarktung.

Farbige Strandkörbe und rot-weiß-gestreifter Leuchtturm am Strand, etwas bewölkter Himmel

Warum die Tourismusabgabe gerechter ist als die "Bettensteuer"

Bei der Tourismusabgabe handelt es sich um eine gerechte Alternative zur sogenannten Bettensteuer. Denn durch die "Bettensteuer" werden die Beherbergungsbetriebe einseitig belastet. Die Tourismusabgabe hingegen verteilt die Belastungen besser: Wer vom Tourismus profitiert, zahlt seinen Anteil. Der Vorteil der Tourismusabgabe besteht also darin, dass sich viele Branchen im Sinne einer Solidargemeinschaft entsprechend ihres wirtschaftlichen Nutzens beteiligen und somit der Einzelne deutlich geringer belastet wird.

Wer die Tourismusabgabe einführt, darf aber keine "Bettensteuer" mehr erheben. So werden Doppelbelastungen der Beherbergungsbetriebe vermieden.

In Gemeinden, in denen bereits eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden darf, ist die Tourismusabgabe keine neue Abgabe. Auch ergeben sich in diesen Gemeinden durch die Reform keine Änderungen; es handelt sich lediglich um eine Umbenennung zugunsten eines zeitgemäßeren Begriffs. In den Gemeinden, die Tourismusorte werden möchten (Interesse haben zum Beispiel Kiel, Lübeck und Flensburg bekundet), wäre bei Einführung der Tourismusabgabe die "Bettensteuer" nicht mehr zulässig.

Die Tourismusabgabe muss - wie schon bisher die Fremdenverkehrs- und Kurabgabe - nicht zwingend eingeführt werden. Die Gemeinden entscheiden darüber selbst.

Wer darf eine Tourismusabgabe erheben?

Die Möglichkeit zur Erhebung der Tourismusabgabe ist an die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort geknüpft. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung werden in der KurortVO geregelt. Somit kann nicht jeder Ort in Schleswig-Holstein Tourismusort werden.

Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon