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Thema : Tourismus

Bäderregelung


Die Bäderregelung erlaubt in den touristisch geprägten Orten Schleswig-Holsteins Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.

Letzte Aktualisierung: 18.10.2023

Touristische Orte mit einem hohen Gästeaufkommen haben großes Interesse daran, ihren Gästen lange Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu bieten. Schließlich orientiert sich ein Urlaubstag nicht daran, ob gerade Sonntag oder Montag ist.

Viele Menschen in einer Einkaufsstraße in Flensburg
Die Bäderregelung erlaubt besondere Ladenöffnungszeiten

Was erlaubt ist

Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins eine weitgehende Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen. Für gut acht Monate im Jahr können die Geschäfte in 95 Gemeinden an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.

Den Gästen im echten Norden kann somit auch an vielen Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur geboten werden.

Gemeinsame Lösung

Nach einem Normenkontrollantrag der Kirchen einigte sich die Landesregierung 2013 mit Kirchen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden nach intensiven Gesprächen erfolgreich über die künftige Ausgestaltung der Bäderverordnung. Die Verordnung wurde mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen. Nach 2018 wurde von dieser Option nun zum zweiten Mal Gebrauch gemacht: Sie gilt nun unverändert bis zum 13. Dezember 2028 weiter.

Mehr Information

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten“:

Bäderverordnung (BäderVO)

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