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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Das Integrations·amt – Aufgaben

Letzte Aktualisierung: 16.04.2015

So helfen die Mitarbeiter vom Integrations·amt:

Die Mitarbeiter vom Integrations·amt sprechen mit dem behinderten Menschen.

Sie schauen sich den Arbeits·platz an.
Sie sagen, ob der Arbeits·platz gut ist.
Sie sagen, wie die Arbeit leichter geht.

Manche behinderte Menschen brauchen an ihrem Arbeits·platz eine besondere Hilfe.

Zum Beispiel:
Ein Rollstuhl·fahrer braucht eine Rampe.
Damit er in die Fabrik·halle fahren kann.
Der Arbeit·geber muss sich um die Rampe kümmern.
Der Arbeit·geber kann für die Rampe Geld bekommen.
Das Geld kommt vom Integrations·amt.

Was tun, wenn es Probleme bei der Arbeit gibt?

Die Mitarbeiter vom Integrations·amt helfen behinderten Menschen
bei Problemen am Arbeits·platz:

Zum Beispiel:

  • Wenn der Chef nicht zufrieden ist.
  • Wenn es Krach gibt mit den Kollegen.

So helfen die Mitarbeiter vom Integrations·amt:

  • Sie sprechen mit dem behinderten Menschen.
  • Sie sprechen mit dem Chef.
  • Sie sprechen mit den Kollegen.
  • Sie suchen eine Lösung für alle.

Was tun bei Kündigung?

Der Arbeit·geber darf einen behinderten Menschen nicht einfach kündigen.
Das nennt man: Kündigungs·schutz.

Wenn der Arbeit·geber dem Arbeiter kündigen will,
dann muss er zuerst das Integrations·amt fragen.

Der Arbeit·geber muss aufschreiben, warum der Arbeiter gehen soll.

Das steht im Gesetz.

Wann ist die Kündigung erlaubt?

  • Wenn es nicht genug Arbeit gibt.
  • Oder wenn die Firma schließt.

Wann ist die Kündigung nicht erlaubt?

  • Wenn es eine Hilfe für den Arbeiter gibt.
  • Wenn der Arbeiter mit der Hilfe seine Arbeit gut machen kann.

Das Integrations·amt hilft auch den Arbeit·gebern

So hilft das Integrations·amt zum Beispiel:

  • Es gibt den Arbeit·gebern Geld,

wenn behinderte Menschen bei ihnen arbeiten.

  • Es hilft den Arbeit·gebern,

damit sie den behinderten Menschen
gute Arbeits·plätze geben können.

  • Es gibt den Arbeit·gebern Geld.

Damit bezahlt der Arbeit-Geber besondere Hilfen
für behinderte Menschen.

  • Zum Beispiel:

Eine Rampe für einen Rollstuhl·fahrer.

Woher kommt das Geld vom Integrations·amt?

In Deutschland gibt es ein Gesetz.

Das sagt:
Alle großen Betriebe müssen
behinderte Menschen einstellen.

Wenn sie das nicht tun,
müssen die Betriebe Geld bezahlen.

Das heißt in schwerer Sprache:
Sie zahlen eine Ausgleichs·abgabe.

Das Integrations·amt nimmt das Geld
und hilft damit schwer·behinderten Menschen.

Quelle: Bundes·arbeitsgemeinschaft der Integrations·ämter und Haupt·fürsorge·stellen (BIH) GbR

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