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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Unterstützte Beschäftigung – Hilfe beim Arbeits·platz

Was ist Unterstützte Beschäftigung?

Letzte Aktualisierung: 23.05.2018

Viele schwer·behinderte Menschen arbeiten in einer
Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Mitarbeiter vom Integrations·amt helfen Menschen mit Behinderung
eine Arbeit auf dem 1. Arbeits·markt zu erhalten.

Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Behinderung muss noch etwas lernen,
damit er einen Arbeits·platz bekommt.
Jemand hilft ihm dabei, die Sachen zu lernen, die er noch nicht kann.

In schwerer Sprache heißt das: er muss sich qualifizieren.

Manchmal braucht der schwer·behinderte Mensch auch noch Hilfe,
wenn er den Arbeits·platz schon hat.

Dann überlegt das Integrations·amt mit dem schwer-·behinderten Menschen,
was er braucht, um gut arbeiten zu können.

Das Integrations·amt hilft dem schwer·behinderten Menschen.
Das heißt: Berufs·begleitung.

Zum Beispiel:
Der schwer·behinderte Mensch traut sich nicht, Sachen alleine zu entscheiden.
Dann bekommt er Beratung vom Integrations·amt.
So kann er lernen, selber zu bestimmen.

Das Integrations·amt hilft so lange,
wie der schwer·behinderte Mensch Hilfe braucht.
Ganz egal, wie lange das ist.

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