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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Welche Hilfen bekomme ich für einen behindertengerechten Wohnraum?

Letzte Aktualisierung: 26.10.2016

Wenn Sie schwerbehindert sind und einen Arbeitsplatz auf dem Ersten Arbeitsmarkt haben, können Sie „Wohnungshilfen“ als Zuschuss oder Darlehen beantragen für:

  • den Kauf einer behindertengerechten Wohnung oder eines solchen Hauses.
  • die behinderungsbedingte Zusatzausstattung bzw. den Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses
  • den Umzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus. Diese müssen deutlich näher an Ihrer Arbeitsstelle liegen oder besser für Ihre Behinderung geeignet sein.

Es werden nur Umbauten und Maßnahmen bezahlt, die mit der Arbeit zu tun haben. Das können zum Beispiel elektrische Türöffner oder breitere Türen sein. Beides brauchen zum Beispiel Rollstuhlfahrer, um ohne fremde Hilfe ihre Wohnung zu verlassen und zum Arbeitsplatz zu kommen. Der Umbau von Küchen und Bädern kann nicht bezuschusst werden.

Das Integrationsamt ist nur bei Beamten und Selbstständigen für Wohnungshilfen zuständig. Für alle anderen schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen ist der jeweilige Rehabilitationsträger zuständig. Das kann zum Beispiel die Rentenversicherung, die Pflegekasse oder die Bundesagentur für Arbeit sein.

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