Wenn Sie schwerbehindert sind und einen Arbeitsplatz auf dem Ersten Arbeitsmarkt haben, können Sie Zuschüsse beantragen für Bildungsmaßnahmen
- zur Erhaltung und Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten
- zur Anpassung an die technische Entwicklung,
Das Integrationsamt fördert nur die behinderungsbedingt anfallenden Mehrkosten (z.B. Gebärdensprachdolmetscher). Dazu reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Fortbildungen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für förderfähig anerkannt hat, können voll bezuschusst werden.
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