Eine Arbeitsassistentin oder ein Arbeitsassistent hilft bei Arbeiten, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selber erledigen können. Die Arbeitsassistenz erledigt jedoch nur Hilfsarbeiten nach Anweisungen. Die arbeitsvertraglich geschuldeten Kernaufgaben, die Ihren Beruf ausmachen, müssen Sie als schwerbehinderter Mensch selbst erfüllen.
Wenn Sie schwerbehindert sind, dann haben Sie ein Recht auf Arbeitsassistenz. Sie können diese bei Ihrem Rehabilitationsträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung) an Ihrem Wohnort beantragen.
Merkblatt zum Ausdrucken:
Merkblatt Antragstellung Arbeitsassistenz BIH 2019
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