ArbeitgeberInnen sollten möglichst frühzeitig aktiv werden, wenn sie auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme eines schwerbehinderten Beschäftigten aufmerksam werden. Dabei sollen die ArbeitgeberInnen möglichst frühzeitig die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt einschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern. Ziel ist es, die Schwierigkeiten zu beseitigen und das Beschäftigungsverhältnis dauerhaft zu sichern.
Wie das Integrationsamt betriebliche Prävention unterstützt
Das Integrationsamt unterstützt ArbeitgeberInnen, die präventive Maßnahmen für ihre schwerbehinderten Beschäftigten durchführen möchten mit
- Schulungen zur Einführung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
- Workshops, in denen die Mitglieder von Integrationsteams ihre Erfahrungen austauschen und ihre Kenntnisse weiterentwickeln können
- Begleitung bei der konkreten Einzelfallumsetzung. Dies kann u.a. auch in der Einschaltung des Integrationsfachdienstes und letztlich in die Gewährung von Begleitender Hilfe münden.
Informationen zum Anschauen
Prävention am Arbeitsplatz - BIH