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Integrationsamt : Thema: Ministerien & Behörden

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für die Einrichtung von Arbeitsplätzen?

Letzte Aktualisierung: 26.10.2016

ArbeitgeberInnen können vom Integrationsamt Zuschüsse und/oder Darlehen zu folgenden Maßnahmen erhalten:

  • Behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Umgebung des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Menschen. Hierzu gehören zum Beispiel bauliche Maßnahmen, die es der/dem Beschäftigten ermöglichen, den Arbeitsplatz zu erreichen (Rampen etc.)

  • Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit technischen Arbeitshilfen für den schwerbehinderten Menschen (z. B. Braillezeile für stark sehbehinderte oder blinde Beschäftigte)

  • Schulung im Gebrauch ggf. neu angeschaffter behinderungsbedingter Arbeitshilfen

  • Sonstige Maßnahmen, die eine möglichst dauerhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ermöglichen, erleichtern oder sichern (z. B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze im betrieblichen Umfeld)

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