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Thema : Strahlenschutz

Zuständigkeit und Aufgaben: Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Zuständig für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein sowie für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen, insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2017

Atomrechtliche Verfahren

Die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein werden von der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Ministeriums durchgeführt, und zwar in fünf technischen einem juristischen Referat.

Die Verfahren beziehen sich auf die drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke:

  • Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB), Eigentümer Vattenfall (66,7 Prozent) und E.ON (33,3 Prozent),
  • Kernkraftwerk Krümmel (KKK), Eigentümer Vattenfall (50 Prozent) und E.ON (50 Prozent),
  • Kernkraftwerk Brokdorf (KBR), Eigentümer E.ON (80 Prozent) und Vattenfall (20 Prozent),
  • sowie auf den Forschungsreaktor FRG-1 des Hereon-Forschungszentrums in Geesthacht.

Für jede dieser Anlagen hat die jeweils zuständige Betreibergesellschaft Stilllegung und Abbau beantragt.

Rechtslage

Die atomrechtlichen Verfahren werden von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Dem Bund steht die Gesetzgebungskompetenz zu. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die atomrechtlichen Verfahren sind das Atomgesetz und das Strahlenschutzgesetz. Das Atomgesetz wurde im Anschluss an die nuklearen Unfälle im japanischen Fukushima wesentlich geändert. Die Änderungen sind am 6. August 2011 in Kraft getreten. Für acht der noch 17 bis dahin betriebenen Kernkraftwerke (unter ihnen auch die Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel aus Schleswig-Holstein) ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen. Die übrigen neun Kernkraftwerke erhielten jeweils individuelle Laufzeitbegrenzungen, so dass jede dieser Anlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 ihren Leistungsbetrieb ebenfalls endgültig beenden wird. Das Kernkraftwerk Brokdorf ging mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endgültig vom Netz.

Aufgaben

Die Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz sowie den hierzu ergehenden Rechtsverordnungen werden im Auftrage des Bundes durch die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ausgeführt. In erster Linie obliegt es der Reaktorsicherheitsbehörde, darüber zu wachen, dass die Betreiber kerntechnischer Anlagen die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen, die sich entweder aus gesetzlichen Regelungen oder aus den jeweils erteilten Genehmigungsbescheiden ergeben. Hierzu gehört auch die Auswertung meldepflichtiger Ereignisse. Bei Ereignissen in anderen Kernkraftwerken (im In- und Ausland) finden "Übertragbarkeitsprüfungen" statt.

Die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften hinsichtlich kerntechnischer Anlagen wird u.a. im Wege der Umgebungsüberwachung und der Kernkraftwerksfernüberwachung geprüft.

Die Behörde ist auch für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz des Bundes zuständig. Nach diesem Gesetz ist die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen sowie im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

Die Behörde ist außerdem für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen - insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz zuständig, und zwar als Genehmigungsbehörde und vor Ort tätige Aufsichtsbehörde.

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