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Thema : Strahlenschutz

Fragen und Antworten zu Gesundheitsrisiken durch Radon in Gebäuden

Letzte Aktualisierung: 09.06.2017

Am 3. Juli 2017 ist das Strahlenschutzgesetz als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Dieses enthält erstmals auch gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Strahlenexposition durch Radon. Radon ist ein natürliches Edelgas, das nahezu überall im Erdboden vorkommt und das die Eigenschaft hat, radioaktiv zu sein. Radon kann das Risiko einer Lungenkrebserkrankung erhöhen, insbesondere wenn es in höheren Konzentrationen in der Atemluft vorliegt. Während die Konzentration im Freien gering und damit vernachlässigbar ist, kann sich Radon in Gebäuden je nach Untergrund und Bausubstanz anreichern. Die "Fragen und Antworten zu Gesundheitsrisiken durch Radon in Gebäuden" liefern nähere Informationen zum Thema.

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1. Was ist eigentlich Radon?

Radon (Rn-222) ist ein natürliches, überall vorkommendes, farb-, geruch- und geschmackloses radioaktives Edelgas. Es entsteht aus Radium (Ra-226) unter Aussendung von Alpha-Strahlung als Teil der Zerfallsreihe von Uran (U-238) und hat eine Halbwertzeit von 3,8 Tagen. Uran ist ein in nahezu allen Böden und Gesteinen natürlich vorkommendes Schwermetall. Alle Zerfallsprodukte des U-238 sind Schwermetalle - bis auf Radon, das aus den Böden relativ leicht entweichen und sich über die Bodenluft oder gelöst in Wasser ausbreiten kann. Hierbei kann es auch in die Raumluft von Gebäuden gelangen und sich dort anreichern.

2. Welche Folgen hat die Inhalation von Radon für meine Gesundheit?

Über die Atemluft gelangt Radon in die menschliche Lunge und kann dort zerfallen. Die Zerfallsprodukte werden überwiegend nicht wieder ausgeatmet, verbleiben in der Lunge und zerfallen dort wiederum weiter. Die Strahlenexposition durch Radon und dessen Zerfallsprodukte stellt den zweitgrößten Risikofaktor für Lungenkrebs nach dem Rauchen dar. Die Abschätzung des Lungenkrebsrisikos durch Radon in Wohnungen (Menzler et al. 2008) ergab, dass ca. 5% bzw. 1900 der Lungenkrebsfälle statistisch pro Jahr in Deutschland auf Radon in Wohnungen zurückzuführen sind. Alle 100 Becquerel (Bq)/m³ steigt das relative Lungenkrebsrisiko um circa 16% bei langjährigem Einfluss von Radon (Darby et al. 2005). In Deutschland beträgt die durchschnittliche Radonkonzentration im Innenraum circa 50 Bq/m³ (In Becquerel wird die Anzahl der Atomkerne angegeben, die pro Sekunde radioaktiv zerfallen, hier: pro Kubikmeter Innenraumluft).

3. Was versteht man unter "natürlicher Strahlenexposition"?

Im Gegensatz zu den meisten Schadstoffen gibt es bei Radioaktivität eine natürliche Exposition, der alle Organismen weitgehend unausweichlich ausgesetzt sind. Die damit verbundene Dosis wird als "effektive Dosis" in der Maßeinheit milliSievert (mSv) angegeben. Die durchschnittliche Dosis in Schleswig-Holstein beträgt etwa 2,1 mSv pro Jahr für eine erwachsene Person. Sie setzt sich aus vier Komponenten zusammen: Strahlung aus dem Kosmos: 0,3 mSv/Jahr, Direktstrahlung von natürlichen Radionukliden im Boden: 0,4 mSv/Jahr, mit der Nahrung aufgenommene natürliche Radionuklide: 0,3 mSv/Jahr, Inhalation von Radon: 1,1 mSv/Jahr.

In vergleichbarer Höhe kommen Expositionen aus medizinischen (durchschnittlich ca. 2 mSv/Jahr) und in vernachlässigbarem Umfang auch aus Anwendungen in Forschung und Technik hinzu (weniger als 0,1 mSv/Jahr). Bei medizinischen Anwendungen spielt die Altersverteilung eine besondere Rolle. Kinder und junge Menschen benötigen z.B. seltener Röntgenuntersuchungen, während mit zunehmendem Alter die Häufigkeit der Anwendungen und damit auch die Dosis steigt.

4. Gibt es einen Grenzwert für Radon?

Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gibt es für Radon in Innenräumen keinen Grenzwert, sondern einen Referenzwert. Dieser Referenzwert beträgt 300 Bq/. Ein Grenzwert ist zwingend einzuhalten, während die Unterschreitung eines Referenzwerts unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzustreben ist. Es ist sinnvoll, hier einen Referenz- und keinen Grenzwert festzulegen. Da damit zu rechnen ist, dass es in manchen Regionen in Deutschland Gebäude gibt, in denen alle Vorsorgemaßnahmen (siehe hierzu auch Ziffer 9) nicht ausreichen werden, den Referenzwert von 300 Bq/ zu unterschreiten.

5. Wie bewertet das Land Schleswig-Holstein den Referenzwert?

Der Referenzwert beträgt gemäß der Richtlinie 2013/59/EURATOM vom 05. Dezember 2013 300 Bq/m³ und ist in das Strahlenschutzgesetz übertragen worden. Schleswig-Holstein hat diesen Wert mitgetragen. Dieser Wert ist wissenschaftlich untermauert und stellt einen EU-weiten Konsens dar. Schleswig-Holstein hat sich im Bundesratsverfahren zum Strahlenschutzgesetz dafür eingesetzt, dass die Wirksamkeit der Vorsorgemaßnahmen daraufhin bewertet und geprüft wird, ob sich eine Absenkung des Referenzwertes ableiten lässt.

6. Wie misst man Radon?

Mit einem speziellen Verfahren kann man Radon in der Bodenluft messen. Dazu wird eine Messsonde in den Erdboden getrieben und Luft aus dem die Sonde umgebenden Erdreich angesogen und messtechnisch ausgewertet. Man erhält hiermit die Radon-Aktivitätskonzentration im Boden, wobei meteorologische und geologische Informationen zum Messort wichtig für die Auswertung sind. Mit diesen Informationen kann man Bewertungen durchführen, um zu einer kartographischen Darstellung des geogenen Radonpotenzials zu gelangen. Das Radonpotenzial bezeichnet die Eigenschaft eines Bodens, Radon in die Bodenluft freizusetzen und mit dieser an die Erdoberfläche zu gelangen. Abhängig ist dieses Potenzial nicht nur vom Radiumgehalt des Bodenmaterials, sondern auch von der Fähigkeit des Bodens, dieses Gas zu leiten, also von der Permeabilität (Zusammenspiel aus der Porosität und der Feuchte des Bodens).

Zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration in Innenräumen gibt es diverse am Markt verfügbare Messgeräte und Verfahren. Man unterscheidet hauptsächlich aktive von passiven Messgeräten und -verfahren. Weiterhin gibt es verschiedene Ansätze zur Bewertung der Radonsituation im jeweiligen Gebäude. Die für das deutsche Strahlenschutzgesetz relevante Langzeitmessung wird in der Regel mit passiven Messgeräten, sogenannten Kernspurdetektoren oder Exposimetern, durchgeführt. Um jahreszeitliche Effekte herausmitteln zu können, werden hierbei zeitlich lange Messintervalle gewählt, idealerweise ein komplettes Jahr. Aktive Messgeräte werden häufig für Trend- oder Screeningmessungen verwendet. Diese Messungen werden für eine kurze Dauer durchgeführt (ca. eine bis drei Wochen) und zeigen besonders die zeitlichen Verläufe (Tages- und Wochengang) aufgrund der Nutzungsbedingungen der Räume auf. Oft lassen sich daraus unmittelbar Empfehlungen zum Lüftungs- und Nutzungsverhalten ableiten.

7. Gibt es verlässliche Karten zu Radon?

Im Internet kursieren einige Kartendarstellungen zum Thema Radon. Je nach Quelle sollte man jedoch Vorsicht bei der Interpretation der jeweiligen Kartendarstellung walten lassen, da der zugrundeliegende Datenbestand und dessen Qualität stark variiert.

Umfangreiches Kartenmaterial finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)

Viele Bundesländer haben in den letzten Jahren eigene Messkampagnen durchgeführt, mitunter sind noch nicht sämtliche Daten der Kampagnen in den Kartendarstellungen eingeflossen. Die Prognosekarten des BfS werden jedoch laufend aktualisiert.

Auch Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2019/2020 eine großangelegte Messkampagne durchgeführt. Mit Stand 01/2022 ist der komplette Datenbestand aus der Messkampagne noch nicht vollständig in die BfS-Prognosekarten eingeflossen. Jedoch wurde durch das Land Schleswig-Holstein eine eigene Prognosekarte, in Analogie zum Prognoseverfahren des BfS erstellt. Weitere Infos unter: "Kein Radonvorsorgegebiet in Schleswig-Holstein".

Die Qualität und Aussagekraft des vorhandenen Kartenmaterials wird sich in den kommenden Jahren stetig verbessern, da der Bund und die Länder die vorhandene Datenbasis stetig erweitern werden.

8. Wie ist die Lage in Schleswig-Holstein?

Die Radon-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft ist in Gebieten mit hohem Uran- bzw. Radiumgehalt im Boden am größten. Im bundesweiten Vergleich ist dieser Gehalt in schleswig-holsteinischen Böden lokal geringfügig erhöht, gilt aber nicht als hoch. Der Radiumgehalt ist in den Regionen Schleswig-Holsteins am größten, die während der eiszeitlichen Epochen durch das aus Skandinavien stammende Moränenmaterial besonders überformt wurden, also hauptsächlich im östlichen schleswig-holsteinischen Hügelland.

Die in den Jahren 2019 und 2020 in Schleswig-Holstein durchgeführten Messungen haben dies auch bestätigt. Sehen Sie hierzu den Fachinhalt "Kein Radonvorsorgegebiet in Schleswig-Holstein".

9. Wie gelangt das Radon in mein Haus und was kann ich bei erhöhten Werten tun?

Radon gelangt hauptsächlich durch Risse und Undichtigkeiten in das Hausinnere. Ein Hauptpfad sind (Setzungs-)Risse im Bereich der Bodenplatte oder im Sockelbereich. Auch undichte Kellerfenster oder ungünstig positionierte Lüftungsgitter sowie Ansaugöffnungen von Lüftungsanlagen können Eintrittspfade sein. Die Radonkonzentration nimmt in den oberen Gebäudebereichen üblicherweise ab, in einem Kellergeschoss ist eine höhere Radon-Aktivitätskonzentration als im Erdgeschoss oder gar in Obergeschossen zu erwarten. Neubauten sind in der Regel sehr gut gegen das Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit geschützt. Ist die Bodenplatte normgerecht ausgeführt, sind die üblichen Eintrittspfade verschlossen, so dass in diesen Gebäuden niedrige Radonkonzentrationen vorgefunden werden. Weiterhin bietet eine Lüftungsanlage, welche häufig in Neubauten zu finden ist, Luftwechselraten, die das Risiko einer Radonanreicherung im Gebäude nochmals deutlich reduziert.

Ein statistisch größeres Risiko von erhöhten Radon-Aktivitätskonzentrationen besteht jedoch bei energetisch sanierten älteren Gebäuden. Bei der energetischen Sanierung wird in der Regel die Luftwechselrate des Gebäudes reduziert, um das Energieeinsparziel zu erreichen. Weiterhin wird die Sanierungsmaßnahme oft auf die Außenhülle des Hauses beschränkt, ohne die vorhandene Bodenplatte zu betrachten, die oftmals Undichtigkeiten aufweist, auch wenn diese (gasdurchlässigen) Risse für den Feuchteschutz des Gebäudes irrelevant sind. Dadurch werden zwar einerseits energetisch sanierte Gebäude geschaffen, andererseits erhöht sich hierdurch die Radon-Aktivitätskonzentration in den Innenräumen im Vergleich zum Zustand vor der Sanierung. Hier sollte im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen erörtert werden, ob die Bodenplatte und weitere klassische Radoneintrittspfade im Rahmen der Sanierung optimiert werden können oder sogar müssen. Darüber hinaus kann auch die Installation einer Lüftungsanlage in Erwägung gezogen werden. Die technischen Möglichkeiten der Radonsanierungen werden stetig verbessert, auch die Anzahl der am Markt zur Verfügung stehenden Materialien steigt laufend. Es gibt beispielsweise bewährte Folien und Bitumenschweißbahnen, die zum Feuchte- und zugleich zum Radonschutz verwendet werden können, weiterhin spezielle Anstriche. In Fällen deutlich überschrittener Radonwerte gibt es spezielle Radon-Sanierungsmaßnahmen, wie sogenannte Radonbrunnen und Drainagesysteme, die jeweils Radon aus der Umgebung des Hauses oder unter der Bodenplatte wegleiten.

10. Wenn sich mein Wohnort in einem Radonvorsorgegebiet oder Untersuchungsgebiet befindet: Habe ich automatisch hohe Radonkonzentrationen in meinen Wohnräumen?

Ein ganz klares NEIN!. Die Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft hängt zwar auch vom geogenen Radonpotenzial ab, darüber hinaus jedoch sehr stark von weiteren Faktoren wie der Bausubstanz, der Abdichtung zum Erdreich, dem Lüftungsverhalten. Dabei zeigt sich, dass benachbarte Häuser deutlich voneinander abweichende Radonwerte aufweisen können, auch wenn unter vergleichbaren Bedingungen (Jahreszeit, Wetter) gemessen wird. Zur genauen Bewertung eines Gebäudes sind Messungen in diesem Gebäude unabdingbar, es ist immer eine Einzelfallbetrachtung.

11. Bin ich verpflichtet, die Radonkonzentration in meinem Haus zu messen?

Es ist zwischen Wohngebäude und Arbeitsstätte zu unterscheiden. In Wohngebäuden gibt es keine Pflicht die Radon-Aktivitätskonzentration zu messen. Anders sieht es an Arbeitsstätten innerhalb von Radonvorsorgegebieten (Gebiete gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes) aus. Hier müssen die Arbeitgeber personen- bzw. arbeitsplatzbezogene Messungen durchführen lassen. Innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Radonvorsorgegebiete müssen die Messungen abgeschlossen sein.

12. Welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu?

Das Strahlenschutzgesetz sieht vor, dass alle Arbeitsplätze innerhalb eines Radonvorsorgegebietes (Gebiet gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes) umfassend betrachtet und vermessen werden, sofern sich diese im Erd- bzw. Kellergeschoss befinden oder speziellen Arbeitsfeldern wie z.B. Bergwerken, Anlagen zur Wassergewinnung oder auch Radonheilbädern zuzuordnen sind. Einzelheiten hierzu finden Sie:

a) Im Leitfaden "Radon an Arbeitsplätzen im Innenraum" des Bundesamtes für Strahlenschutz  

b) In der Broschüre "Radon-Schutz an Arbeitsplätzen" des Bundesamtes für Strahlenschutz:

In Schleswig-Holstein ist derzeit kein Radonvorsorgegebiet (Gebiet gemäß §121 des Strahlenschutzgesetzes) ausgewiesen, damit entfällt diese grundsätzliche Messpflicht der Arbeitgeber, mit Ausnahme der Messverpflichtungen für die speziellen Arbeitsfelder nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes. Jedoch kann die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde (MELUND) Messungen im Einzelfall anordnen, wenn es einen begründeten Verdacht auf Überschreitung der Radon-Aktivitätskonzentration gibt.

13. Was kostet eine Radonmessung?

Die Kosten für eine Langzeitmessung über ein komplettes Jahr liegen derzeit etwa zwischen 30 und 50 Euro inklusive Postversand und Auswertung bei einer durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle gemäß §155 der Strahlenschutzverordnung. Je nach Größe eines Gebäudes können bei der Ermittlung der Radon-Aktivitätskonzentrationen mehrere Radonmessungen in repräsentativen Räumen erforderlich und sinnvoll sein. Eine Langzeitmessung dauert idealerweise ein komplettes Jahr, um jahreszeitliche Schwankungen der Innenraumwerte auszugleichen.

Für den Privatgebrauch gibt es auch diverse elektronische Messgeräte am Markt. Die Preisspanne beginnt bei rund 150 Euro. Diese Geräte eignen sich in der Regel für Kurzzeitmessungen oder als stetiges Anzeigeinstrument beispielsweise im Wohn- oder Arbeitszimmer. Ein Rückschluss vom angezeigten Messwert auf den baulichen Zustand des Gebäudes ist jedoch nicht einfach möglich. Vielmehr dienen die angezeigten Werte der Optimierung von Lüftungszyklen oder einer groben Abschätzung der Gesamtsituation im Gebäude.

Eine Übersicht der vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stellen gemäß §155 finden Sie hier: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html

14. Was ist Hauseigentümern zu empfehlen?

Eigentümern von Wohnhäusern innerhalb von Radonvorsorgegebieten wird empfohlen, ihre Immobilien auf die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen im Keller- und Erdgeschoss messtechnisch untersuchen zu lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht (anders als an Arbeitsplätzen) nicht. Es kann aber auch außerhalb solcher Gebiete sinnvoll sein ein Gebäude zu untersuchen, dies dient dem Gesundheitsschutz. Bei Messwerten oberhalb des Referenzwertes sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Aktivitätskonzentration in Erwägung zu ziehen. Auch wenn die Messwerte unterhalb des Referenzwertes liegen, gibt es evtl. geeignete Maßnahmen, die Radon-Aktivitätskonzentration in den Aufenthaltsräumen weiter zu reduzieren.

15. Wo erfahre ich, welche Radonvorsorgegebiete ausgewiesen sind?

Die zuständigen Landesbehörden haben bundesweit Radonvorsorgegebiete festgelegt. Diese Festlegungen sind künftig mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen, unterliegen also einer steten Kontrolle. Eine bundesweite Übersicht gibt hierzu das Bundesamt für Strahlenschutz.

Im Land Schleswig-Holstein gibt es keine Gebietsausweisungen.

16. Wer ist Ansprechpartner in Schleswig-Holstein?

Die Landesregierung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) beauftragt eine Beratungsstelle zu schaffen, welche unter folgenden Kontaktdaten eingerichtet wurde:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Radonberatungsstelle -
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Tel.: 0431 988-5530
E-Mail: radonberatung@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/radon

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