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Thema : Steuern

Moneten-Kieker


Der Moneten-Kieker zeigt Ihnen beispielhaft anhand der Höhe der von Ihnen gezahlten Einkommensteuer, wofür das Land Schleswig-Holstein Ihr Geld einsetzt und welche Anteile der Bund und die Kommunen davon erhalten.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2023

Wo bleibt mein Geld?

Wissen Sie eigentlich, wie viel Sie mit Ihrer Einkommensteuerzahlung dazu beitragen, dass Schulen, Kindergärten und die Infrastruktur des Landes finanziert werden können? Ihre Einkommensteuer wird vom Land, vom Bund und von Ihrer Kommune insbesondere für die öffentliche Daseinsvorsorge verwendet. Der Grundgedanke ist, dass alle Steuerzahlenden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen.

Der Moneten-Kieker zeigt Ihnen beispielhaft anhand der Höhe der von Ihnen gezahlten Einkommensteuer, wofür das Land Schleswig-Holstein Ihr Geld einsetzt und welche Anteile der Bund und die Kommunen davon erhalten.

Dem Modell des Moneten-Kiekers liegen die Gesamtausgaben des Landes Schleswig-Holstein zugrunde, die aus verschiedenen Einnahmequellen (u.a. Ihrer Einkommensteuer) finanziert werden. Anhand der prozentualen Anteile, die das Land für verschiedene Bereiche ausgibt (z.B. gibt das Land 1,68% seiner gesamten Einnahmen für das Gesundheitswesen aus), errechnet das Modell den Betrag in Euro, der dem gleichen prozentualen Anteil am Landesanteil der von Ihnen eingegebenen Einkommensteuer entspricht.

Datengrundlage ist der Landeshaushalt 2023.

Es handelt sich daher beim Moneten-Kieker um ein vereinfachtes Modell.

Der Modellrechnung liegt der Bund/Länder-einheitliche Funktionenplan zugrunde. Dadurch erklären sich einige Sachverhalte nicht automatisch. Deshalb vorab einige Erläuterungen:

  • Zu den Ausgaben für die „Politische Führung“ zählen u.a. die Ausgaben für die Ministerien samt Personalkosten & Sachaufwand sowie für den Landtag und die Fraktionen. Zur „Politischen Führung“ gelangen Sie über „Allgemeine Dienste“ - „Politische Führung und Zentrale Verwaltung“
  • Die Ausgaben für „Landesstraßen“ sind Bestandteil des Ausgabepostens „Verwaltung für Straßen- und Brückenbau“. Diesen finden Sie unter „Verkehrs- und Nachrichtenwesen“ - „Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens“.
  • Neben dem eigenen Ausgabeposten „Eisenbahnen“ sind Eisenbahnkosten auch in den ÖPNV-Ausgaben enthalten.
  • Unter „Steuern und Finanzzuweisungen“ werden u.a. Erstattungen, Schlüsselzuweisungen und Konsolidierungshilfen an die Kommunen subsumiert.

Welche Annahmen im Detail für das Modell getroffen wurden, können Sie im Folgenden nachlesen.

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Modellannahmen:

  • Von der Einkommensteuer, die Sie eingeben, erhalten das Land und der Bund jeweils 42,5% und 15% erhalten die Gemeinden. Dies entspricht den gesetzlichen Regelungen, die sich aus Art. 106 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Gemeindefinanzreformgesetz ergeben. Die Anteile von Bund und Gemeinden werden vom Modell nicht weiter betrachtet.
  • Der gesamte zur Verfügung stehende Etat des Landes speist sich aus unterschiedlichsten Einnahmearten. Die Einkommensteuer ist nur eine davon. Das Modell vereinfacht dies und geht davon aus, dass dem Land die Gesamtsumme aller Einnahmen für die Gesamtsumme aller Ausgaben zur Verfügung steht. In der Realität ist das Zusammenwirken der unterschiedlichen Einnahmen und Ausgaben des Landes weitaus komplexer. Auch werden Steuern nicht zweckgebunden eingesetzt.
  • Basis des Modells ist der sogenannte „Funktionenplan“ des Landeshaushalts. Der Funktionenplan ist eine Vorschrift in der Buchführung der öffentlichen Verwaltung (Kameralistik), die Einnahmen und Ausgaben nach definierten Aufgabenbereichen gliedert.
  • Der Funktionenplan wurde modifiziert, um die Transparenz zu erhöhen:
    1. Es wurde die neue Funktion 10 (Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger/innen) gebildet, um die Kosten hierfür sichtbarer zu machen.
    2. In der Funktion 9 (Finanzwirtschaft) wurde bei der Unterfunktion „Schulden“ die Tilgung am Kreditmarkt abgezogen.
    3. Einzelne Unterfunktionen wurden zusammengefasst, um das Modell übersichtlicher zu machen.
  • Der Rechenschritt, den das Modell leistet, ist folgender: Der Prozentsatz, den eine Funktion an den Gesamtausgaben des Landes hat, wird auf die von Ihnen eingegebene gezahlte Einkommensteuer angewendet. Beispiel: Das Land gibt 1,68% seiner gesamten Einnahmen für das Gesundheitswesen aus. Nun errechnet das Modell, wieviel 1,68% vom Landesanteil Ihrer gezahlten Einkommensteuer sind und zeigt Ihnen den Betrag in Euro an.

Das Einzige, was Sie benötigen, ist die Höhe Ihrer gezahlten Einkommensteuer.

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Wo finde ich meine gezahlte Einkommensteuer?

Arbeitnehmer/in:
monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung

Selbständige/Gewerbetreibende:
Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuervorauszahlungsbescheid

Rentner/in:
Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuervorauszahlungsbescheid

Zur Berechnung Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer können Sie auch den Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.

Hinweis zur Bedienung:
Durch das Klicken auf die einzelnen Symbole öffnen sich die jeweiligen Unterkategorien. Die von Ihnen ausgewählte übergeordnete Kategorie wird in rot angezeigt.

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