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Thema : Steuern

Das Scannerverfahren

Letzte Aktualisierung: 20.03.2018

Für eine moderne und effiziente Steuerverwaltung: In Schleswig-Holstein nutzen Bürgerinnen und Bürger nicht nur zunehmend die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung per ELSTER. Vor dem Hintergrund eines gemeinsamen Konzeptes von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens  ist bundesweit die Einführung von Scannerverfahren von Papiersteuererklärungen vorgesehen. Das Land Schleswig-Holstein wird  ein entsprechendes Verfahren in allen 16 Besteuerungsfinanzämtern bis 2019 auf den Weg bringen. Ziel ist es, die Arbeitsabläufe im steuerlichen Massenverfahren zu optimieren sowie eine Vereinheitlichung des Workflows und der Bearbeitung aller Steuerfälle nach Regeln des Risikomanagements unabhängig von der jeweiligen Eingangsart zu erreichen.

Aus wirtschaftlichen und funktional-organisatorischen Aspekten wird für die Umsetzung eines Scannerverfahrens für Papiersteuererklärungen eine Kooperationsvereinbarung mit dem baden-württembergischen Finanzministerium angestrebt. Eine solche Kooperation stellt nach den derzeitigen Erkenntnissen die wirtschaftlich günstigste und funktional-organisatorisch beste Alternative dar. Landesinterne Modelle bleiben teils sehr deutlich hinter einer Kooperation mit Baden-Württemberg zurück. Weitere potentielle Kooperationspartner neben den berücksichtigten Ländern Bayern und Baden-Württemberg bieten sich derzeit ebenso wenig an wie eine zentrale Lösung auf Ebene der norddeutschen Länder.

Ein dezidierter Ablaufplan zur Einführung des Scannerverfahrens in Schleswig-Holstein wird nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zeitnah erarbeitet.

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