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Thema : Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler

Letzte Aktualisierung: 03.04.2020

Wenn Schüler oder Schülerinnen längerfristig erkranken, sei es physisch oder psychisch, so können sie Unterricht im jeweiligen Krankenhaus als Krankenhausunterricht, in der Schule für Kranke oder - wenn sie wegen ihrer Krankheit zu Hause sind - in Form von Hausunterricht erhalten. Damit Hausunterricht erteilt werden kann, muss ein ärztliches Attest im zuständigen Schulamt vorgelegt werden bzw. beim Bildungsministerium. Dort wird geprüft, wie viele Stunden der Schülerin oder dem Schüler zugewiesen werden können (in der Regel vier Wochenstunden, maximal sechs).
Umfang und Form des Krankenhausunterrichts sind abhängig vom Krankheitsbild und der Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers. In jedem Fall ist es notwendig, den Kontakt zur Stammschule herzustellen und den Unterricht an den dortigen Lernstoff anzupassen. Gegebenenfalls werden nach Absprache auch Tests und Klassenarbeiten geschrieben.
In rund 30 Kliniken in Schleswig-Holstein wird Unterricht für langfristig erkrankte Schülerinnen und Schüler erteilt, darunter Kinderabteilungen von Kreiskrankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließlich der Tageskliniken sowie Kinder-Reha-Kliniken und Fachkliniken.

Sind die Krankheiten chronisch (zum Beispiel Asthma, Diabetes, Epilepsie, Rheuma), so ist es notwendig, die Lehrkräfte an den Regelschulen über die jeweilige Krankheit aufzuklären, damit die Schülerin oder der Schüler angemessen betreut und nicht von Unternehmungen wie z.B. Klassenfahrten ausgeschlossen wird. Dazu bietet das IQSH Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die lang andauernd und wiederkehrend erkrankt sind, mit der Erkrankung leben lernen müssen und im Unterricht ohne sonderpädagogische Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können. Die Schulaufsichtsbehörde wirkt mit den Trägern der Krankenhäuser zusammen, um die wirkungsvolle und kontinuierliche Durchführung der schulischen Förderung für kranke Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

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