Zum einen stellt es das gemäß § 12 Abs. 5 Landesnaturschutzgesetz zu führende Naturschutzbuch (Naturschutzbuch II) dar. Darüber hinaus sind aber zahlreiche weitere Fachdaten erfasst, die Aussagen über den Zustand der geschützten Gebiete ermöglichen. Diese werden kontinuierlich weiter ergänzt und laufend fortgeschrieben.
Neben den Daten, die zur Führung des Naturschutzbuches II (Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) erforderlich sind, werden bislang insbesondere weitere Daten zu den Naturschutzgebieten geführt und fortgeschrieben. Hinzu kommen Daten zu den Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und EG-Vogelschutzgebiete).
Das Schutzgebietskataster soll letztlich Basisdaten enthalten zu allen in Schleswig-Holstein im Rahmen der Naturschutzgesetzgebung (Land, Bund und supranationale Richtlinien) erfassten Sachverhalten.
Weitere Informationen:
Übersicht über die erfassten Parameter des Schutzgebietskatasters
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