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Thema : Schutzgebiete

Ramsar-Gebiete

Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach dem Ramsar-Übereinkommen

Letzte Aktualisierung: 20.08.2015

Das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" wurde 1971 in Ramsar (Iran) von 18 Nationen unterzeichnet und trat 1975 in Kraft.

Ziel der "Ramsar-Kovention" ist der Schutz und die wohlausgewogene Nutzung von Feuchtgebieten. Wesentliches Anliegen ist der Schutz der Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Die Bundesrepublik Deutschland trat der Ramsar-Konvention 1976 bei, die Deutsche Demokratische Republik 1978. Beide deutsche Staaten übernahmen mit dem Beitritt die rechtliche Verpflichtung, wenigstens ein Feuchtgebiet für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet zu benennen.

Die Auswahl weiterer Gebiete soll nach ihrer nationalen ökologischen, botanischen, zoologischen, limnologischen und hydrologischen Bedeutung getroffen werden. Vorrangig sollen es Feuchtgebiete sein, die im Hinblick auf das Vorkommen von Wat- und Wasservögeln von internationaler Bedeutung sind. So erfolgte die Identifizierung von zur Meldung geeigneten Gebieten zunächst fast ausschließlich nach quantitativen Kriterien über das Vorkommen von Wat-und Wasservögeln. Danach gilt ein Feuchtgebiet als internationalbedeutend, wenn es

  • regelmäßig mehr als 20.000 Wasser- und Watvögel beherbergt, oder
  • regelmäßig ein Prozent der Individuen einer Population, Unterart oder Art von Wasser- und Watvögeln beherbergt oder
  • regelmäßig eine bedeutende Anzahl von Individuen bestimmter Wasser- und Watvogelgruppen, die als Indikator für die Bedeutung eines Feuchtgebiets, dessen Produktivität oder biologische Vielfalt gelten, beherbergt.

Später sind neben den Wasservogelkriterien allgemeine Kriterien anhand von Pflanzen und Tieren sowie Kriterien für repräsentative und einzigartige Feuchtgebiete entwickelt und 1990 auf der Konferenz der Vertragsparteien in Montreux angenommen worden.[=][=]Mit ihrem Beitritt im Jahr 1976 hatte die Bundesrepublik zunächst

15 Feuchtgebiete internationaler Bedeutung benannt. Bis zum Jahr 1996 waren es 29 mit einer Fläche von insgesamt 671.204 Hektar. Das größte Einzelgebiet ist mit 299.000 Hektar der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit angrenzenden Gebieten, das als bisher einziges aus Schleswig-Holstein 1991 von der Landesregierung angemeldet worden ist.

Details

Lage und Abgrenzung

Das schleswig-holsteinische Wattenmeer liegt zwischen der Elbe-Mündung im Süden und der Grenze zu Dänemark im Norden. Das Gebiet lässt sich in zwei unterschiedlich geprägte Regionen unterteilen: Nordfriesland im Norden und Dithmarschen im Süden. Die Halbinsel Eiderstedt trennt beide Gebiete voneinander.

Eine Abbildung mit der Abgrenzung des Ramsar-Gebietes „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete“ können Sie hier einsehen.

RAMSAR-Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete"  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gebietsbeschreibung

Im nordfriesischen Teil des Wattenmeeres liegen Geest-Inseln, einige sich auf See-Niveau befindende Marschinseln, die durch einen Seedeich vor Überflutungen geschützt sind, und neun Halligen, die entweder keinen Deich besitzen oder nur - zur Vermeidung von Überflutungen während der Sommermonate - durch einen niedrigen Deich geschützt sind.

Die beiden Geestinseln Sylt und Amrum bilden die Grenze zur offenen Nordsee und schützen somit zusammen mit mehreren Sandbänken das Wattenmeer. Die Westküste der Halbinsel Eiderstedt ist durch ausgedehnte Sandstrände gekennzeichnet. Der südliche Teil des Wattenmeeres (Region: Dithmarschen) weist viele Sandbänke auf, die ihre Lage ändern. Trischen, die einzige Insel in diesem Bereich, ist von ausgedehnten Wattflächen umgeben.

Die angrenzenden Gebiete, überwiegend bereits ausgewiesene oder geplante Naturschutzgebiete, sind durch folgende Habitattypen charakterisiert:

  • Dünen,
  • Heide,
  • Süß- und Brackgewässer,
  • Brackwasser-Marschen, die im Ästuarbereich liegen,
  • Schlickflächen,
  • Halligen und
  • Salzwiesen.

Viele naturnahe Gebiete sind das Ergebnis anthropogener Landgewinnung und oft im Zusammenhang mit Maßnahmen des Küstenschutzes – zum Beispiel Deichbau – entstanden. Die anderen Habitate sind überwiegend natürlichen Ursprungs.

Flora und Fauna

Vögel

Im schleswig-holsteinischen Wattenmeer und den angrenzenden Gebieten rasten im Frühjahr und Spätsommer gleichzeitig über zwei Millionen Vögel. Im Vergleich zu anderen Wattgebieten Europas werden hier für Ringelgänse (Branta bernicla), Brandgänse (Tadoma tadorna), Knutts (Calidris canutus), Alpenstrandläufer (Calidris alpina) und Kiebitzregenpfeifer (Pluvialis squatarola) regelmäßig die höchsten Zahlen festgestellt. Besonders bedeutend ist das Gebiet als Mausergebiet für die Brandgans. Annähernd die gesamte nordwest-europäische Population (200.000 Tiere) mausert im Dithmarscher Wattenmeer.

Von den etwa 100 Vogelarten des Wattenmeeres ist dieser Flachmeerküstenraum für etwa 50 Arten von entscheidender Bedeutung, denn erhebliche Anteile der Gesamtpopulationen finden hier während des Frühjahrs- und des Herbstzuges für sie unersetzbare Biotope vor.

Für die Mehrheit der Arten hat das Wattenmeer eine zentrale Verteilerfunktion innerhalb des ostatlantischen Zugweges der Küstenvögel. Der Einzugsbereich der Arten reicht von Alaska, Grönland und der sibirischen Taymir-Halbinsel bis nach West- und Südafrika und umfasst ein Gebiet, das fast tausendfach größer ist als das Wattenmeer selbst.

Die RAMSAR-Kriterien werden von mindestens 33 Vogelarten erfüllt, wobei etwa 50 Teilgebiete diesen Anforderungen auch allein genügen. Die gute Zugänglichkeit des Meeresbodens (= Watt) bei Niedrigwasser und das außergewöhnlich hohe Nahrungsangebot sind die Ursachen dafür, dass das Wattenmeer das vogelreichste Gebiet Europas ist.

Aufgrund der stark schwankenden Milieubedingungen (Überflutung, Salzgehalt, Temperatur, Sonneneinstrahlung) kann nur ein kleiner Teil der Nordseefauna dauerhaft im Gezeitenbereich leben. Wegen der guten Nährstoffversorgung durch die Flüsse und der relativ geringen Konkurrenz durch andere Arten kommen Bodentiere allerdings in extrem hohen Dichten vor (beispielsweise 300.000 Wattwürmer (Arenicola marina) pro Hektar, über 100.000 Schlickkrebse (Corophium volutator) pro Quadratmeter).

Fische und Säugetiere

Die Dichte an Muscheln, Würmern und Schnecken ist auch Grundlage für große Fischvorkommen im Wattenmeer. Für 40 bis 80 Prozent der Schollen, Seezungen und Heringe der Nordsee ist das Wattenmeer Kinderstube und Aufwuchsgebiet.

Die Fische sind Nahrungsgrundlage der Seehunde (Phoca vitulina). Nach Einstellung der Jagd 1974 hat ihr Bestand kontinuierlich zugenommen. 1988 fielen etwa 60 Prozent einer Epidemie zum Opfer. Danach nahm der Bestand wieder zu bis auf 7.500 Tiere. Im Jahr 2002 wurde der Bestand durch eine Epidemie erneut reduziert. Siehe auch:

Die Kegelrobbe (Halichoerus grypus) ist die zweite, wieder in geringer Zahl vorkommende, Robbenart (Bestand 40 bis 60 Tiere).

Salzwiese

Außer dem eigentlichen Gezeitenbereich sind die bei höheren Wasserständen regelmäßig überfluteten Salzwiesen der Vorländer ein ökologisch besonders bedeutsamer Lebensraum des Wattenmeeres. Neben der Funktion für die Vogelwelt (Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet) sind sie Lebensraum einer hochspezialisierten Pflanzen- und Tierwelt.

Etwa 50 bis 75 Prozent der Wirbellosen-Arten (je nach taxonomischer Gruppe) können außerhalb der Salzwiesen keine Existenz mit eigenständiger Entwicklung über mehrere Generationen erreichen. Von den 1.650 Arten der Makrofauna (über ein Millimeter Körpergröße) zählen etwa 800 zu den spezialisierten Arten der Salzwiese. Etwa 250 Arten, Rassen und Ökotypen sind endemische Arten des europäischen Wattenmeeres und kommen anderswo nicht vor.

Durch Eindeichungsmaßnahmen während der letzten 50 Jahre gingen große Salzwiesenbereiche verloren. Zudem führte die starke Beweidung der Salzwiesen mit Schafen zu einer Monotonisierung der Vegetation. Ökologisch eng an spezielle Pflanzenarten gebundene Wirbellose verschwanden. In den letzten Jahren konnten große Vorlandbereiche aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden. Sie entwickeln sich wieder zu blühenden Salzwiesen. Damit werden auch die Lebensbedingungen für Brutvögel verbessert. Derzeit brüten etwa 100.000 Paare von Küstenvögeln an der schleswig-holsteinischen Westküste.

Gesetzlicher Schutz und Eigentumsverhältnisse

Das RAMSAR-Gebiet (454.988 Hektar) schließt den Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" sowie eine Reihe angrenzender Gebiete ein. Der Nationalpark umfasst 441.000 Hektar und ist im Besitz des Landes Schleswig-Holstein.

Bei der Erweiterung des Nationalparks wurde ein 124.000 Hektar großes Walschutzgebiet vor der Insel Sylt eingerichtet, sowie eine 12.500 Hektar große nutzungsfreie Zone. Der Nationalpark ist in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone I und II). Die Schutzzone I umfasst 156.500 Hektar und unterliegt dem strengsten Schutz. Die Schutzzone II umfasst 284.000 Hektar. Das Walschutzgebiet ist Teil der Schutzzone II, das nutzungsfreie Gebiet Teil der Schutzzone I.

Die bei Hochwasser überfluteten Wattenmeerbereiche sowie die Schifffahrtsrouten unterliegen – auch innerhalb des Nationalparks – dem Bundeswasserstraßen-Gesetz. Die äußere Grenze des Nationalparks wurde in einem Abstand von 150 Metern zur Deich- beziehungsweise Uferlinie gezogen, wodurch wertvolle Übergangsbereiche zwischen Land und Meer (zum Beispiel vor Schobüll, an den Ostküsten von Sylt und Amrum oder die Godelniederung auf Föhr) den Nationalparkschutz entbehren. Diese Gebiete liegen jedoch innerhalb des angemeldeten RAMSAR-Areals.

Informationen zu den angrenzenden Gebieten stehen in der folgenden Tabelle zur Verfügung.:

Tabelle der Einzelgebiete  (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Hinweise:

Informationen zur Ramsar-Konvention erhalten Sie hier

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