Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Insbesondere in Rechtsvorschriften wird die DSGVO auch als Verordnung (EU) 2016/6791 benannt. Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie findet auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung Anwendung und gilt daher für die Schulverwaltung mitsamt den öffentlichen Schulen.
Schüleraufnahmebogen - Grundschule, weiterführende allgemein bildende Schule - / Muster
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