Navigation und Service

Thema : Schlichten statt richten

"Schlichten statt Richten" - Broschüre

Letzte Aktualisierung: 08.10.2012

Das Landesschlichtungsgesetz ist am 1. März 2002 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten und zuletzt am 16. Dezember 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009 geändert worden.

Gesetz zur Änderung des Landesschlichtungsgesetzes

Das Änderungsgesetz umfasst folgende Punkte:

1.) Die bisherige obligatorische Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 € wurde aufgehoben.

2.) Neu aufgenommen wurde dafür in § 1 Absatz 1 Nummer 1 LSchliG eine obligatorische Schlichtung bei Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

3.) Das neue Landesschlichtungsgesetz ist nicht mehr befristet.

Der wesentliche Inhalt des geänderten Gesetzes besteht darin, dass bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten zwingend ein vorgerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren erfolglos geblieben ist, wird der Weg zum Gericht eröffnet. Nach bisheriger Rechtslage ist der Gang zum Gericht ohne ein solches "Vorverfahren" zulässig. Das Vorverfahren ist also verbindlich, deshalb spricht man auch von obligatorischer Streitschlichtung.

Die Broschüre enthält unter anderem den Gesetzestext und die Adressen der Schlichtungsstellen und steht Ihnen unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

"Schlichten statt Richten" - Broschüre  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gebühren für gedruckte Publikation: -1

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon