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Thema : Reaktorsicherheit

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf

Letzte Aktualisierung: 26.04.2022

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks, PreussenElektra, hat am 01. Dezember 2017 bei der Reaktorsicherheitsbehörde den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks eingereicht.

In einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren werden das Stilllegungs-, Abbau-, und Entsorgungskonzept sowie der Restbetrieb während der Stilllegung zu regeln sein. Hierfür muss PreussenElektra umfangreiche Dokumente, unter anderem einen Sicherheitsbericht, vorlegen. Das Vorgehen entspricht dem für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.

Wesentlicher Unterschied zu den beantragten Genehmigungsverfahren für den Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist allerdings, dass sich in Brokdorf den Plänen zufolge in der ersten Phase des Abbaus noch Brennelemente im Reaktorgebäude befinden werden, die noch nicht ausreichend abgeklungen sein werden. Mit dem eigentlichen Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigungsbehörde und die Betreibergesellschaft gehen davon aus, dass der Abbau etwa 2023 startet.

PreussenElektra plant, auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brokdorf ein zusätzliches Lagergebäude für schwach- und mittelradioaktive Stoffe zu betreiben. Das Gebäude soll aus einer Halle für die Transportbereitstellung, einem Verladebereich und einem sogenannten Sozialtrakt bestehen. Im Einzelnen beabsichtigt die Betreibergesellschaft in dem neuen Gebäude den Umgang mit folgenden radioaktiven Stoffen:

  • Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nach- und Restbetrieb) und dem Abbau am Standort Brokdorf,
  • Sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb des neuen Lagergebäudes und des bereits am Standort vorhandenen Brennelementlagers anfallen und
  • Prüfstrahler.

Die maximal einzulagernde Gesamtaktivität ist mit 2 x 1017 Bq beantragt.

Ende Januar 2019 fand in Brokdorf der gesetzlich vorgesehene "Scoping-Termin" im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Der Scoping-Termin dient u.a. dazu, mit fachlich betroffenen Behörden den Umfang der Unterlagen festzulegen, die die Betreibergesellschaft zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzulegen hat.

Im Folgenden finden Sie alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigungsverfahren

  • zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und
  • zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe (Transportbereitstellungshalle)

öffentlich zugänglich sind. Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 17. August 2020 in der Kreisverwaltung Steinburg, der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster und in der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) in Kiel zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums konnten Einwendungen gegen die Vorhaben beim Energiewendeministerium (Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz), Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel, bei der Kreisverwaltung Steinburg, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe oder bei der Amtsverwaltung Wilstermarsch, Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Wilster, Bauverwaltungsamt, Kohlmarkt 25, 25554 Wilster sowie auf elektronischem Weg erhoben werden.

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird die innerhalb der Auslegungsfrist erhobenen Einwendungen im Rahmen einer nichtöffentlichen Online-Konsultation erörtern. Aufgrund der Unwägbarkeiten, die die Covid-19-Pandemie aktuell verursacht, ist die Durchführung eines Erörterungstermins mit physischer Anwesenheit nicht möglich. Details zur Anmeldung zur Online-Konsultation sind in der untenstehenden Rubrik "Bekanntmachungen" abrufbar. Alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, können diese im Rahmen der Online-Konsultation unter

www.schleswig-holstein.de/online-konsultation-brokdorf

näher erläutern. Der Betreibergesellschaft wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.

Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.

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