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Thema : Pflege

Tabuthema: Die Patientenverfügung

Welche Behandlungsmaßnahmen sollen bei mir durchgeführt werden, wenn ich nicht in der Lage bin, selbst darüber zu bestimmen? In einer Patientenverfügung halten Sie unter anderem Ihre Behandlungswünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen fest.

Letzte Aktualisierung: 17.04.2019

Stift liegt auf ausgedruckter Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Ent­scheidungsunfähigkeit schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können Maßnahmen zustimmen oder sie ablehnen oder auch Einschränkungen vorzunehmen. Informationen über Ihre persönlichen Wertvorstellungen, religiösen Ansichten und Einstellung zum Leben und zum Sterben können sowohl den Ärzten als auch Ihren Angehörigen als große Unterstützung dabei dienen, Entscheidungen über Maßnahmen zu treffen, die auf Auslegungsprozesse beruhen oder über die Sie keine Aussagen getroffen haben. Die Patientenverfügung ermöglicht Ihnen im Wesentlichen, ihr Selbstbestimmungsrecht in allen körperlichen und seelischen Verfassungen zu wahren.

An wen richtet sich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt oder die Ärztin und das Behandlungsteam. Allerdings können Sie sie auch zusätzlich an einen gesetzlichen Vertreter adressieren, um Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchset­zung ihrer Entscheidungen mitzuteilen. Damit die Patientenverfügung von diesen Personen berücksichtigt werden kann, müssen diese über die Existenz und den Aufbewahrungsort informiert sind. Auch eine Idee: Sie tragen einen Hinweis bei sich, der eine Auskunft darüber gibt, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen und wo diese aufzufinden ist.

Patientenverfügung – ja oder nein?

Die Entscheidung darüber, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen oder nicht, sollte wohlüberlegt sein. Nehmen Sie sich Zeit dafür. Auch ein Austausch mit Angehörigen oder Nahestehenden kann hilfreich sein, wenngleich Sie sich ganz auf Ihre persönlichen Ansichten und Wünsche konzentrieren sollten. Wovor haben Sie Angst – in Bezug auf Krankheiten, Leid und Tod? Was ist Ihnen wichtig? Sich diese Fragen im Zuge der Abwägung zu stellen, ist von großer Bedeutung. Behandlungen können einem zwar das Leben retten, man ist aber anschließend möglicherweise auf Pflege oder dauerhafte Unterstützung angewiesen.

Eine weitere Frage ist, was eine Entscheidung für oder gegen eine Patientenverfügung für ihre Angehörigen bedeuten würde. Wer trüge zum Beispiel die Verantwortung dafür, wenn über die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen entschieden werden müsste? Diese oder ähnliche Entscheidungen für einen anderen (geliebten) Menschen zu treffen, kann eine große Belastung sein. Besonders dann, wenn vorher nicht bekannt ist, was der Patient oder die Patientin sich wünscht. Eine Patientenverfügung kann folglich auch zu einer Entlastung des Umfelds führen.

Ich möchte eine Patientenverfügung erstellen – aber wie?

Eine Patien­tenverfügung muss schriftlich verfasst und grundsätzlich durch eine Unterschrift eigenhändig unterzeichnet werden. Wenn es auch um Besitztümer oder anderweitige Kapitalanlagen geht, muss die Patientenverfügung vom Notar beglaubigt werden. Nachträgliche Änderungen sind möglich. Generell wird eine regelmäßige Überprüfung der Patientenverfügung empfohlen, da dadurch sichergestellt werden kann, dass die getroffenen Entscheidungen noch den aktuellen Wünschen entsprechen. Auch mündliche Äußerungen müssen, sofern bekannt, berücksichtigt werden.

Ihre Wünsche und Bedingungen für eine Behandlung sollten Sie so konkret wie möglich formulieren. Je allgemeiner die Formulierungen sind, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die medizinischen Maßnahmen genau Ihren Vorstellungen entsprechen. Leiden Sie bereits an einer schwerwiegenden Krankheit, ergibt es außerdem Sinn, auf krankheitstypische körperliche Beeinträchtigungen und spezifische Behandlungsweisen Bezug zu nehmen. Eine fachkundige Beratung durch einen Mediziner kann Ihnen dabei helfen, eindeutige Formulierungen und Bedingungen zu verfassen oder Ihre erstellte Verfügung auf ihre Aussagekraft zu prüfen.

Muss meine Patientenverfügung berücksichtigt werden?

Ihre Patientenverfügung ist rechtskräftig, wenn sie Ihren Willen für eine konkrete Lebens­- und Behandlungssituation eindeutig und sicher feststellt. Es muss also deutlich werden, ob Sie der vorgesehenen ärztlichen Behandlung oder pflege­rischen Begleitung zustimmen oder diese ablehnen. Ist dies gegeben, müssen sich alle Personen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, an die Verfügung halten.

Wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigt haben oder das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin für Sie bestellt hat, ist diese Person verpflichtet, Ihre Verfügung umzusetzen. Sie darf nicht ihren Willen an die Stelle des Patientenwillens setzen.

Mehr zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

In der Broschüre „Patientenverfügung“ gibt es weiterführende Informationen sowie empfohlene Gliederungen und Textbausteine:

Zur Broschüre „Patientenverfügung“

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