Navigation und Service

Thema : Pflege

Pflegeberufereform


Das Pflegeberufegesetz, mit dem die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen angepasst wurde, ist im Januar 2020 in Kraft getreten.

Letzte Aktualisierung: 13.02.2023

An einem Krankenbett wird während der Pflegeausbildung eine Lagerung demonstriert

Das Pflegeberufegesetz ersetzt das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu gestalten und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. Für die Auszubildenden ist die Pflegeausbildung kostenlos, eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt. 

Generalistische Pflegeausbildung

Durch die Reform wurden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit dem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ zusammengeführt, der EU-weit anerkannt wird.

Neben dem generalistischen Berufsabschluss können Auszubildende, die sich im dritten Ausbildungsjahr für eine Vertiefung im Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden, auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" wählen.

Pflegestudium

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und führt zum Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ mit Verleihung eines akademischen Grades.

Informationen für Auszubildende

Pflegefachkräfte pflegen und betreuen erkrankte Kinder, Erwachsene und alte Menschen. Das Pflegeberufereformgesetz regelt erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten (sogenannte „Vorbehaltene Tätigkeiten“), die den Pflegefachkräften aufgrund ihrer Fachkompetenz vorbehalten sind. Diese Aufgaben, für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung, zeichnen den Pflegeberuf wesentlich aus.

Neben der benötigten Fachkompetenz ist auch Kommunikationsgeschick und Einfühlungsvermögen für diesen Beruf von Bedeutung. Denn Pflegefachkräfte sind mit zu pflegenden Menschen, ihren Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen im Gespräch, sammeln wichtige Informationen, erstellen die Pflegediagnostik und steuern den Pflegeprozess. Sie sind die Vertrauenspersonen, die die Verantwortung für den Pflegealltag tragen.

Pflegeberufsreform

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

1. Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

2. Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
  • einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
  • einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen mindestens einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
  • einer auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes erteilten Erlaubnis als Krankenpflegerhelferin oder Krankenpflegerhelfer

3. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet den Unterricht an Pflegeschulen (ca. 2.100 Stunden) sowie die praktische Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb (Träger der praktischen Ausbildung) und weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen (ca. 2.500 Stunden). Ausbildungsbetriebe können Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegeeinrichtungen sein. Die Pflegeschulen tragen die Gesamtverantwortung der Ausbildung und sind Ansprechpartner für die Auszubildenden.

Zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.

Bundesgesetzliche Grundlagen

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegeausbildung.

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) regelt u. a. die Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, zu den Ausbildungsinhalten, zu den Prüfungen und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Ausführliche Informationen zur Ausbildung und Arbeit in der Pflege erhalten Sie unter https://pflegeausbildung-in.sh


Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon