Navigation und Service

Thema : Personalmanagement

Personalvertretungsrecht

Die Personalvertretungen machen sich für die Interessen der Beschäftigten stark und setzen diese gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2023

Das Personalvertretungsrecht wahrt die Grundrechte der Beschäftigten und gewährleistet zugleich die Arbeitsfähigkeit der Dienststelle. Arbeitgeber und Personalrat arbeiten eng und gleichberechtigt zusammen – mit dem Ziel einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Personalräte bestimmen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Vorhaben mit, wenn sie die Beschäftigten betreffen. Darüber hinaus fördert das Personalvertretungsrecht die Rechte besonders schutzbedürftiger Personen im öffentlichen Dienst.

In Schleswig-Holstein klärt das Referat "Zentrales Personalmanagement" der Staatskanzlei Grundsatzfragen des Personalvertretungsrechts sowie des Mitbestimmungsgesetzes und ist Ansprechpartner für mitbestimmungsrechtliche Fragen der Behörden im ganzen Land.

Gewählte Interessenvertreter

Die Personalvertretungen werden von den Beschäftigten der Dienststellen gewählt – in der Regel für eine Amtszeit von vier Jahren. Turnusgemäß finden die Wahlen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Die Mitglieder der Personalvertretungen üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon