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Thema : Personalmanagement

Kulturelle Vielfalt

Wir möchten, dass unsere Verwaltung die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt und suchen daher Menschen aus allen Kulturkreisen.

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes und ein traditionsreiches Einwanderungsland. Hier haben Menschen verschiedenster Herkunft und Geschichte ihr Zuhause: Allein rund 350tausend Menschen mit einem Migrationshintergrund, das sind rund 12,5% der Schleswig-Holsteiner. Hiervon sind rund 144tausend Ausländerinnen und Ausländer mit 188 verschiedenen Nationalitäten.

Eine moderne, vielfältige Verwaltung

Vor blauem Himmel wehen die Flaggen von Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa

In der unmittelbaren Landesverwaltung spiegelt sich dieses Bild teilweise wieder. Derzeit arbeiten Beschäftigte mit 46 Nationalitäten für Schleswig-Holstein und seine Bürgerinnen und Bürger.

Allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern volle Entfaltung zu ermöglichen, unabhängig von Geschlecht, Religion, sozialer Herkunft oder Migrationsbiografie, ist das erklärte Ziel des Landes. Dies kann nur gelingen, wenn sich die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen Menschen mit Migrationshintergrund stärker öffnen, die Vielfalt als Wert erkennen und die interkulturelle Kompetenz der Verwaltung weiter ausbauen.

Aus diesem Grunde begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund mit deutscher oder anderer Staatsangehörigkeit ausdrücklich.

Sprechen Sie eine offizielle Regional- oder Minderheitensprache und besitzen für Ihre Bewerbung relevante Unterlagen in dieser Sprache? Urkunden in dänischer, niederdeutscher oder friesischer Sprache werden von vielen Landesbehörden im Bewerbungsverfahren anerkannt. (Die Grundlage hierfür bildet die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.)

Wir wollen, dass all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Hierzu haben wir uns als Land mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt verpflichtet.

Charta der Vielfalt

Wenn Sie keinen deutschen Pass haben, aber sich für eine Ausbildung, ein Referendariat oder einen Arbeitsplatz nach erfolgter Ausbildung bei uns interessieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einige Ausbildungen oder Arbeitsverhältnisse grundsätzlich im Beamtenverhältnis (Polizist oder Finanzwirtin) und andere im Angestelltenverhältnis, zum Beispiel Justizfachangestellte oder Wasserbauer erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erfahren Sie auf den einzelnen Ausbildungsseiten oder in den Stellenausschreibungen.

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU

Wenn eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich im Beamtenverhältnis erfolgt, gilt: Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU haben, können Sie Beamtin oder Beamter des Landes Schleswig-Holstein werden.

Mitgliedsstaaten der EU sind neben Deutschland derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Das gleiche gilt für Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz.

Bewerben Sie sich gerne auch, wenn Sie eine andere als die genannten Staatsangehörigkeiten besitzen, denn Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Gegebenenfalls kommt auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis für Bewerberinnen und Bewerber anderer Nationalitäten in Betracht.

Weitere Möglichkeiten

Wenn eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis im Angestelltenverhältnis erfolgt, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Informationen:

Erster Bericht der Landesregierung: "Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein"

Informationen des Bildungsministeriums zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen

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