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Thema : Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle

Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes

Der Opferschutz ist zum Beispiel in den Bereichen Zeugenbegleitprogramme für Kinder, Beratung und Betreuung von Opfern sowie Täter-Opfer-Ausgleich verbessert worden.

Letzte Aktualisierung: 12.10.2022

Seit 1995 werden Kinder und Jugendliche, vor allem Opfer sexueller Misshandlung, im Rahmen des Zeugenbegleitprogramms für Kinder durch geschulte Personen auf die Situation vor Gericht vorbereitet und während des Prozesses begleitet. Aufgrund der dabei gesammelten positiven Erfahrungen ist im Herbst 1998 ein ähnliches Programm für erwachsene Zeuginnen entwickelt worden, die als Opfer von Sexual- und Gewalttaten sowie von Menschenhandel in einem Strafprozess aussagen müssen. Durchgeführt wird das mit jährlich 39.000 Euro geförderte Programm von freien Trägern in allen vier Landgerichtsbezirken.

Das landesweite Programm zum Täter-Opfer-Ausgleich

im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen wird seit 1991 unter Beteiligung freier Träger durchgeführt; das Land setzt hierfür rund 280.000 Euro ein. Mit fachkompetenter Hilfe wird dem Opfer Unterstützung bei der aktiven Tatverarbeitung geboten; zugleich sollen das nochmalige Erleben der Tat, die Betroffenheit oder die Ängste des Opfers dem Täter die Folgen seiner Tat verdeutlichen und ihn dadurch veranlassen, künftig Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und sein Verhalten zu ändern.

Das Kieler Interventionskonzept (KIK) versucht sowohl den Schutz von Frauen vor Gewalt gegen Frauen in engen persönlichen Beziehungen zu verbessern als auch auf eine Verhaltensänderung gewalttätiger Männer hinzuwirken. Mehr erfahren Sie unter "Weitere Informationen" auf dieser Seite.

Mit der Einrichtung kindgerechter Vernehmungsräume sowie separater Zeugenzimmer insbesondere für Kinder und gefährdete Zeugen bei den Gerichten ist begonnen worden; fehlende Raumkapazitäten und begrenzte finanzielle Mittel setzen jedoch enge Grenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft setzen vermehrt audiovisuelle Medien ein, um Opfern und Zeugen mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Die Landgerichte sind mit Videotechnik ausgestattet worden, um die Durchführung der sog. audiovisuellen Zeugenvernehmung zu ermöglichen.

Die bei allen Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernate für Sexualstrafsachen sind bestrebt, Belastungen der Opfer und Zeugen zu minimieren. Der vom Generalstaatsanwalt in Schleswig herausgegebene "Leitfaden für die staatsanwaltschaftliche Bearbeitung von Verfahren wegen sexueller Straftaten zum Nachteil von Frauen und Kindern" hat Vorbildfunktion im Bundesgebiet erlangt und die "Bundeseinheitliche Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren" mitgeprägt. Weiteres können Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen" lesen.

Zur Optimierung der Beratung und Betreuung von Zeugen ist 1997 ein Modellprojekt Zeugenbetreuung im Landgerichtsbezirk Flensburg initiiert worden, das inzwischen in allen Landgerichtsbezirken übernommen worden ist. Rechtsreferendarinnen und -referendare bieten ehrenamtlich Beratung und Betreuung für Zeugen vor ihrer Aussage vor Gericht an. Darüber hinaus sind bei einigen Amtsgerichten "Zeugen- und Publikumshilfestellen" eingerichtet worden, die Informationen, Unterstützung und Betreuung von Zeugen, insbesondere Opferzeugen bei Gerichtsbesuchen anbieten - bis hin zur Kinderbetreuung.

Wirksamster Opferschutz ist Prävention:

Landesweit arbeiten mittlerweile in zahlreichen Kommunen Verwaltungen und Organisationen an der Kriminalitätsprävention vor Ort; der Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein befasst sich seit mehreren Jahren in Arbeitsgruppen auch mit Aspekten des Opferschutzes. Seniorinnen und Senioren leiden häufig schwerer und länger unter den physischen und psychischen Belastungen einer erlittenen Straftat. Deshalb sind gerade sie auf eine intensive Opferbetreuung auch im Strafverfahren angewiesen. Um dies zu gewährleisten, bearbeitet seit Juli 2005 bei der Staatsanwaltschaft Kiel ein spezielles Dezernat für Seniorenschutz zentral die Verfahren, in denen Seniorinnen und Senioren Opfer einer Straftat geworden sind. Die dortige Dezernentin steht den betroffenen Seniorinnen und Senioren als Ansprechpartner für Fragen zum Gang des Straf- , insbesondere des Ermittlungsverfahrens ebenso zur Verfügung wie zu Fragen hinsichtlich der Rechte der Seniorinnen und Senioren als Opfer einer Straftat.

Weitere Informationen:

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