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Thema : Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle

Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, können künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Das verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.

Letzte Aktualisierung: 15.06.2022

Der Bundestag hat am 30. November 2006 den strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern beschlossen. Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, können künftig strafrechtlich besser geschützt werden. Das verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz. Der Gesetzgeber setzt hiermit ein eindeutiges Zeichen: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafbares Unrecht. Wer solche Taten begeht, kann mit den Mitteln des Strafrechts belangt werden.
Den Wortlaut des neuen Straftatbestandes des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) Nachstellung entnehmen Sie bitte dem weiterführenden Link auf der rechten Seite.

Was ist Stalking?

Der englische Begriff stammt aus der Jägersprache und bedeutet "anpirschen" oder "auf die Pirsch gehen". In der psychiatrischen Terminologie charakterisiert Stalking Täterverhalten: Stalking ist einen anderen Menschen ausspionieren, verfolgen, belästigen, bedrohen, unter Umständen körperlich attackieren und in selteneren Fällen sogar töten. Diese Verhaltensweisen versetzen das Opfer des Stalkers, das als Stalkee bezeichnet wird, in Angst. Die Belästigungen reichen von Telefonterror, Auflauern, mit dem Auto verfolgen, Bestellungen im Namen des Opfers bis zu Sachbeschädigungen und körperlicher sowie sexueller Gewalt. Hintergrund ist meist der Wunsch des Täters, mit dem Opfer eine Beziehung einzugehen oder auch, Macht und Kontrolle auszuüben. Die Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Opfer sind noch Jahre später messbar, beispielsweise Unruhe, Angstsymptome sowie Schlafstörungen. Bisherige Studien besagen, dass die Täter überwiegend männlich (87 %), die Opfer weiblich (80 %) sind.

Rat und Hilfe für Stalking-Opfer

Das Phänomen Stalking ist in Deutschland relativ wenig erforscht. Den Opfern ist grundsätzlich zu raten, sich so schnell wie möglich gegen den Stalker zur Wehr zu setzen. Hierfür stehen ihnen zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel zur Verfügung.

Das Faltblatt Stalking - Informationen für Betroffene ist in folgenden Sprachen zum Herunterladen erhältlich: Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch, Türkisch.

Ein Faltblatt des "Weissen Ring" zum Thema "Stalking" können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Hilfe bei Stalking geben landesweit die Polizeidienststellen und eine deutschlandweite Beratung für Frauen unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016.

Landesweite Hilfe bei Stalking
Kreis/ kreisfreie Stadt
Beratungsstelle

Kiel
Frauen gegen Gewalt e.V.
0431 91144

Frauenhaus-Beratungsstelle "Die Lerche"
0431 675478

Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß
0431 524241

Hansestadt Lübeck
Frauennotruf
0451 704640

Neumünster
Frauennotruf
04321 42303

Kreis Ostholstein
Frauennotruf
04521 73043

Kreis Plön
Notruf/Beratung für Frauen und Mädchen
04342 309939

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Via Beratung für Frauen und Mädchen e.V.
04351 3570

Kreis Segeberg
Frauenzimmer e.V.
04551 3818

Ergänzende Informationen

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