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Thema : Naturschutz

Datengrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.04.2015

Zur Arbeit im Naturschutz gehört die Wahrnehmung essenzieller Aufgaben wie Bestandserhebungen und Erfassungen freilebender höherer Tier- und Pflanzenarten mit ihren wesentlichen Lebensgemeinschaften und Lebensräumen sowie deren Veränderungen. Hinzu kommen Dokumentationen, Planungs- und Genehmigungsverfahren, die fachliche Beratung von Behörden, Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie spezielle Zuständigkeiten in Zusammenhang mit Bundesverordnungen und Verordnungen der Europäischen Union.

Seit 1987 wird zur Unterstützung dieser Aufgaben das rechnergestützte Landschaftsinformationssystem Schleswig-Holstein Lanis-SH betrieben. Es bildet die Datengrundlage für die Naturschutzarbeit in Schleswig-Holstein.

Das Lanis-SH enthält im Wesentlichen

  • die Dokumentation und fachliche Grundlagendaten zu den gesetzlich geschützten Flächen und Landschaftsbestandteilen,
  • die Dokumentation von Projektgebieten und weiteren Flächen des Naturschutzes,
  • Flächen- und Verbreitungskartierungen (Biotopkartierung), Dokumentation gesetzlich geschützter Flächen nach § 30 Bundesnaturschutz i. V. m. § 21 Landesnaturschutzgesetz, CIR-luftbildgestützte  Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung, Verbreitungsdokumentation repräsentativer Tier- und Pflanzenarten (Fundortdaten und Rote Listen),
  • Grundlagendaten zu entwicklungsmorphologischen und vegetationskundlichen Aspekten (naturräumliche Gliederung, Moorkataster),
  • das aus den Erkenntnissen der verschiedenen Kataster abgeleitete Planungsinstrument "Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein",
  • Standardschlüssellisten für Fachdaten (Biologische Arten, Kartierungscodes, synoptische Schnittstellen für externe Schlüsselsysteme).

Primär dienen die Teilkomponenten des Lanis-SH zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege. Basisdaten wie zum Beispiel die Standardschlüsselliste der biologischen Arten, die naturräumliche Gliederung, Gemeindedaten, aber auch jede höher aggregierte Fachinformation können wiederum als Grundlagenreferenz oder zur thematischen Verschneidung mit Fragestellungen anderer Fachbereiche dienen.

Gemeinsam mit den anderen Fachinformationssystemen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wie zum Beispiel WaFIS (Wasserwirtschaftliches Fachinformationssystem), WATIS (Wattenmeer-Informationssystem) oder BODIS (Bodeninformationssystem), Querschnittskomponenten und fachübergreifenden Systemen (Umweltbeobachtung, Umweltberichterstattung und andere) ist das Lanis-SH Bestandteil des Natur- und Umweltinformationssystems, des NUIS.

Monitoring-Programme

Zu den Datengrundlagen im Naturschutz gehören auch die Ergebnisse von Monitoring-Programmen. Hierbei sind zum einen das Monitoring im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie zum anderen das Brutvogelmonitoring und das FFH-Lebensraumtypen-Monitoring (gemäß Anforderung der Fauna-Flora-Habitat-(=FFH-)Richtlinie der Europäischen Union) beispielhaft zu nennen.

Mit dem FFH--Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen-Monitoring verknüpft sind eine Erfolgskontrolle und ein Überwachungsgebot mit umfassenden Berichtspflichten. Maßstab ist jeweils der Erhaltungszustand der zu schützenden Lebensräume und Organismen. Dabei geht es vor allem um drei Fragen:

Wie verändern sich die Lebensräume?
Wie entwickeln sich die Bestände der Pflanzen- und Tierarten?
Welchen Erfolg haben die Schutzmaßnahmen, die aufgrund der Regelungen von Natura 2000 getroffen werden?
Gemeinsam ist diesen Fragen, dass sie sich nicht sofort beantworten lassen. Erst nach längerer Beobachtung (meist mehrere Jahre) wird man Teilantworten geben können. Nähere Informationen zum FFH--Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen-Monitoring erhalten Sie im Bereich Natura 2000.

Betreuungsberichte

Die meisten Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete im Lande werden seit vielen Jahren von ehrenamtlich Tätigen betreut, seien es Privatpersonen oder in Naturschutzvereinen organisierte. Über die Betreuung, durchgeführte Maßnahmen, beobachtete Veränderungen etc. wird dem LLUR einmal pro Jahr berichtet. Dazu finden sich in der unten stehenden zip-Datei die entsprechenden Formblätter.

Brutvogelmonitoring

Zum Teil bereits seit Jahrzehnten wird von der Staatlichen Vogelschutzwarte eine landesweite Erfassung und zum Teil auch Bruterfolgskontrolle von einigen Großvogelarten, Koloniebrütern und so genannten „Problemvogelarten" durchgeführt. Sie erfolgt meistens in Zusammenarbeit mit der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg (OAG) und Naturschutzverbänden.

Landesweite Erfassung

So werden beispielsweise Graureiher alljährlich und Saatkrähen in dreijährigem Rhythmus erfasst. Neben Untersuchungen zur Nahrungsökologie und Raumnutzung werden auch der Brutbestand und Bruterfolg des Kormorans ermittelt.

Weitere Arten werden durch Naturschutzverbände oder Einzelpersonen im Rahmen von Artenschutzprogrammen erfasst, die eine (Teil-)Finanzierung durch die Naturschutzbehörden erhalten. Von Schwarzstorch (AG Schwarzstorch), Weißstorch (NABU), Seeadler (Prokjektgruppe Seeadlerschutz), Kranich (WWF – Fachbereich Binnenländische Feuchtgebiete) werden alljährlich die Brutbestände und der Bruterfolg ermittelt. Auch von Wiesenweihe und Trauerseeschwalbe werden die Brutbestände landesweit zusammengetragen, der Bruterfolg aber nur stichprobenartig festgestellt.

Zur Dokumentation des Auswilderungsprogramms strebt der Landesverband Eulenschutz alljährlich eine landesweite Brutbestandserfassung des Uhus an und kontrolliert den Brutbestand und Bruterfolg von Schleiereule und Steinkauz in den zahlreichen, von Mitarbeitern des Verbandes angebrachten Nistkästen. Aufgrund der starken Bestandszunahme und weiten Verbreitung werden landesweite Brutbestanderfassungen von Grau- und Kanadagans nur noch in unregelmäßigen Abständen durchgeführt.

Erstmalig wurde in den Jahren 2000 und 2001 eine landesweite Brutbestandserfassung von Rotmilan und Rohrweihe durchgeführt.

Weitere Arten werden regelmäßig auf rein ehrenamtlicher Basis landesweit erfasst.

Gebietsmonitoring

Neben den landesweiten Erfassungen gibt es ein Gebietsmonitoring. Es findet vor allem in Schutzgebieten im Rahmen von Betreuungsverträgen statt, die das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft als oberste Naturschutzbehörde mit den Naturschutzverbänden (vor allem NABU, Verein Jordsand, Schutzstation Wattenmeer) abgeschlossen hat. Die längste Tradition und die beste Qualität haben die Brutbestandserfassungen im Nationalpark und in den Naturschutzgebieten an der Ostseeküste, wo vor allem Wasser- und Watvögel, Möwen und Seeschwalben erfasst werden. Da einige Watvogel- und Möwenarten sowie die meisten Seeschwalbenarten nur (noch) in den Schutzgebieten an den Küsten vorkommen, ist zugleich deren Landesbestand bekannt. Dasselbe gilt für die fünf nur auf Helgoland brütenden Seevogelarten.

Die Ergebnisse des Brutvogelmonitorings werden regelmäßig in speziellen Rundschreiben, Jahresberichten und in wissenschaftlichen Zeitschriften sowie in dem alljährlich vom Umweltministerium herausgegebenen Jagd- und Artenschutzbericht veröffentlicht.

Weiter Informationen

Corax

Seevögel

Die Vogelwelt

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