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Thema : Naturschutz

Biotopgestaltung im Vertragsnaturschutz

Letzte Aktualisierung: 01.01.2023

Das Landesamt für Umwelt (Dezernat 56) berät Interessierte bezüglich des Abschlusses von Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Regional zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Vereinbarung von Biotopgestaltungsmaßnahmen mit den teilnehmenden Landwirten und mit den Naturschutzbehörden, etwa bei obligatorischen oder fakultativen Biotopgestaltungsmaßnahmen. Sie übernehmen außerdem die Planung beziehungsweise Ausführung der Biotopgestaltungsmaßnahmen, sowie die anschließende Erfolgskontrolle.

Die Verträge selbst werden mit der Landgesellschaft Schleswig-Holstein abgeschlossen.

Weitere Informationen zu dem Instrument des freiwilligen Naturschutzes wie zum Beispiel Förderkulisse, Vertragsmuster und Leitlinien finden Sie hier:

Vertragsnaturschutz - Freiräume für Land und Leute (lgsh.de)

schleswig-holstein.de - Vertragsnaturschutz

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