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Thema : NATURA 2000

Gebietsmanagement

Letzte Aktualisierung: 10.11.2020

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nötigen Maßnahmen festzulegen, mit deren Hilfe die in den ausgewählten Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten erhalten oder wiederhergestellt werden können (Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie). Diese Maßnahmen können dabei in geeignete, extra für ein Gebiet aufgestellte Managementpläne oder in andere Entwicklungspläne integriert werden.

Das Management in den Natura 2000-Gebieten wird in Schleswig-Holstein konsequent als Kooperationsprozess und unter aktiver Beteiligung der vor Ort Betroffenen realisiert und damit den Anforderungen von Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie den regionalen Belangen angemessen Rechnung getragen.

Als fachliche Grundlage dienen insbesondere Erhaltungsziele, die für alle Gebiete vorliegen. Eine einheitliche Grundstruktur der Managementpläne stellt die Vergleichbarkeit innerhalb des Landes sicher.

Unabhängig von der organisatorischen Ansiedlung der operativen Aufgaben beim Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erfolgen die Steuerung des Gesamtprozesses der Managementplanung und die Koordination der operativ tätigen Arbeitseinheiten (siehe unten) vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) aus. Aktuell liegen für alle FFH-Gebiete Managementpläne vor, für Europäische Vogelschutzgebiete soll die Planung bis 2022 abgeschlossen werden. Eine Fortschreibung der Pläne erfolgt bei Bedarf. Im Sinne der Transparenz des Verfahrens werden die fertig gestellten und vom MELUND gem. § 27 LNatSchG abgenommenen Pläne ins Internet eingestellt und können somit von interessierten Personen unter den jeweiligen Natura2000-Gebieten eingesehen werden:

Suchmaske für FFH-Gebiete

Suchmaske Vogelschutzgebiete

Veröffentlicht wird eine Fassung der Pläne, die die Schutzbedürfnisse personenbezogener Daten berücksichtigt, d.h. dass z. B. Karten mit der Darstellung privater Eigentumsverhältnisse nicht oder nur in einer anonymisierten Form in den bereitgestellten Unterlagen enthalten sind.

Zuständig für die Umsetzung der in den Managementplänen festgelegten Maßnahmen sind nach § 27 Abs. 2 LNatSchG die unteren Naturschutzbehörden, soweit keine andere Regelung getroffen wird. Auf landeseigenen Flächen setzen die Integrierten Stationen des LLUR die Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten um. In nutzungsintensiven, pflegebedürftigen und gegebenenfalls konfliktreichen Gebieten sind darüber hinaus lokale Aktionen tätig. Hierbei handelt es sich um fachlich kompetente, regionale Trägerstrukturen, die die maßgeblichen örtlichen Akteure vertreten und weitgehend selbstverantwortlich in der Umsetzung der Managementpläne tätig sind. Diese Strukturen können vom MELUND finanziell gefördert werden. Lokale Aktionen sind im Bereich der Oberen Treene, im Aukrug, in Dithmarschen, in der Eider-Treene-Sorge-Niederung, im Naturpark Westensee-Obere Eider, an der Schlei und in Nordfriesland aktiv.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Arbeitseinheiten gehen auf die jeweils Betroffenen zu, vereinbaren die Art der konkreten Zusammenarbeit und legen weitgehend einvernehmlich mit diesen die zur Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Umsetzungsschritte fest. Darüber hinaus können auch freiwillige Maßnahmen abgestimmt werden, die zu einer wünschenswerten Entwicklung eines Gebietes beitragen können. Weitergehende Informationen zum Gebietsmanagement halten die Landtagsberichte "Schutzmaßnahmen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten" (Drs. 17/165) und "Stand der Umsetzung des Schutzes von Natura-2000-Gebieten in Schleswig-Holstein" (Drs. 18/414) bereit. Die Berichte können unter folgenden Links eingesehen und heruntergeladen werden:

Schutzmaßnahmen in Vogelschutz- und FFH-Gebieten

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0400/drucksache-18-0414.pdf

Stand: 20.10.2020

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