Das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst in Schleswig-Holstein 271 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und 46 Vogelschutzgebiete. Das Land Schleswig-Holstein ist gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie und Art. 2 und 3 der Vogelschutz-Richtlinie verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Diese Verpflichtung will das Land Schleswig-Holstein mit der Aufstellung von Managementplänen für die einzelnen Gebiete umsetzen.
Die Managementpläne sollen in erster Linie zur Planungssicherheit beitragen und bei den örtlich Betroffenen Klarheit über die Fortführung oder mögliche Einschränkung der Nutzung schaffen. Hierzu sollen im Wesentlichen die erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie wünschenswerte Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gebietes konkretisiert und festgelegt werden. Weiterhin konkretisiert der Managementplan das bestehende gesetzliche Verschlechterungsverbot und zeigt die Grenzen der Gebietsnutzung auf. Er stellt eine behördenverbindliche Handlungsgrundlage für Entscheidungen nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben dar.
Die Betroffenen, insbesondere Flächeneigentümer sowie weitere Interessensvertreter können sich durch die Abgabe von Hinweisen, Anregungen und Bedenken zu den Entwürfen der Managementpläne an dem Planungsprozess beteiligen.
Derzeit werden keine Beteiligungsverfahren vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung durchgeführt.