Derzeit wird eine Online-Petition verbreitet, die sich gegen das bestehende Seehundmanagement in Schleswig-Holstein richtet. Sie enthält eine Reihe von Aussagen, die nicht zutreffen. Dazu hat das Ministerium Informationen zur Richtigstellung zusammengestellt.
Letzte Aktualisierung: 15.12.2016
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Einen Bericht des NDR über die Arbeit der Seehundmanager finden Sie hier:
Die Seehundjäger heißen zwar so, aber sie jagen die Seehunde nicht. Die Jagd auf Seehunde ist streng verboten. Vielmehr kümmern sich die "Seehundjäger" in einer Funktion als Seehundmanager um angetriebene, verletzte oder kranke Tiere.
Zu ihrer Aufgabe gehört auch, dass sie Seehunde, die zu sehr leiden und keine Aussicht darauf haben, wieder aufgepäppelt in der freien Wildnis zu leben, von ihren Leiden erlösen. Die Seehundjäger sind gut ausgebildet. Dass sie richtigen Entscheidung treffen, wird durch Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover überprüft.
Seehundstation Friedrichskoog
Auch die Seehundstation Friedrichskoog kommt ihrer Aufgabe verantwortungsvoll nach. Sie wird - anders als in der Petition behauptet - nicht von der der Landesjägerschaft betrieben. Vielmehr wird sie von einem eigeneständigen Verein getragen, den die Gemeinde Friedrichskoog und der Landesjagdverband begründet haben.
Die Station bestreitet ihren Betrieb seit 1996 komplett aus Eintritts- und Spendengeldern; weder die Gemeinde noch der Landesjagdverband beteiligen sich an den Betriebskosten.
Genauso geben weder Vertreter der Gemeinde noch des Landesjagdverbands Anweisungen bezüglich der Aufnahme oder Nichtaufnahme von Tieren. Diese Verantwortung obliegt allein der Station und ihren Mitarbeitern sowie den externen Tierärzten der Station.
Überwachung durch das Kreisveterinäramt
Die Station wird vom zuständigen Kreisveterinäramt Dithmarschen überwacht. Auch wenn eine Tierärztin zum Team der festangestellten Mitarbeiter gehört, wird die Betreuung der Robben von einer externen tierärztlichen Gemeinschaftspraxis durchgeführt.
Diese externen Tierärzte entscheiden in der Station, ob eine Robbe zur Aufzucht in die Station aufgenommen wird, ob und wie sie behandelt werden soll oder ob sie eingeschläfert wird. Der Fall, dass die Kapazitäten der Station erschöpft waren und Tiere deshalb eingeschläfert würden, ist noch nie eingetreten.
FAQ zum Seehundmanagement
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1. Welche rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Seehunden gibt es?
Der Seehund (Phoca vitulina) ist wohl das bekannteste Säugetier, das im Wattenmeer vor unserer Küste lebt. Die Art ist heute über internationale Konventionen und EU-Richtlinien, ein trilaterales Abkommen von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden für das gesamte Wattenmeer sowie Gesetzgebungen von Bund und Ländern gut geschützt.
Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben und Schutzziele stellt der Umgang mit erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen jungen Robben dar. Hier gilt es insbesondere Naturschutzziele (z. B. im Nationalpark „Natur Natur sein lassen“, Schutz der Wildtierpopulation) und Tierschutzziele („Schutz des Individuums vor unnötigen Leiden“) in Einklang zu bringen. Das Besondere eines Nationalparks besteht darin, dass die Abläufe in der Natur dort ungestört und vom Menschen unbeeinflusst stattfinden. Auch das Sterben und der Tod gehören zur Natur.
Für den Erhalt des Seehundbestandes ist eine Aufzucht von jungen Seehunden durch den Menschen nicht erforderlich.
Im Gegenteil: Mit ihr sind auch Gefahren wie Einschleppen fremder Krankheitskeime und Eingriff in die natürliche Selektion verbunden. Deshalb sollen nur Tiere aufgenommen werden, die wirklich menschlicher Hilfe bedürfen und wieder in die natürliche Population eingegliedert werden können.
Grundsätze zum Seehundmanagement werden zwischen den Ländern Deutschland, Dänemark und den Niederlanden in einem regelmäßig aktualisierten Plan festgelegt. Das Vorgehen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen regelt eine mit Jagd-, Naturschutz- und Tierschutz-Vertretern abgestimmte „Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“. Sie ist für alle Behörden und Dienststellen der genannten Länder maßgebend. Die Länder achten darauf, dass die Richtlinie auch bei Institutionen und Verbänden Anwendung findet.
2. Wie viele Seehunde leben im Wattenmeer insgesamt und wie viele im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer?
2017 wurden 25.936 Seehunde im gesamten Wattenmeer vor der deutschen, dänischen und niederländischen Küste gezählt, davon 8.843 in Schleswig-Holstein.
Da sich etwa in Drittel der Tiere im Wasser aufhalten, liegen die tatsächlichen Bestände etwa ein Drittel höher: Für 2017 gehen Experten von 38.100 Tieren im gesamten Wattenmeer aus; für Schleswig-Holstein von etwa 13.000 Tieren. Die Ergebnisse der wattenmeerweit koordinierten Zählflüge werden jährlich gemeinsam ausgewertet und auf der Homepage des Wattenmeersekretariats veröffentlicht.
3. Wie hat sich der Seehundbestand in den letzten Jahrzehnten entwickelt?
Anfang der 1970er Jahre wurden an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste - vor allem wegen der Bejagung - nur knapp 1.500 (wattenmeerweit etwa 4.000) Seehunde gezählt. Durch die Einstellung der Jagd, die Einrichtung des Nationalparks mit seinen Schutzbestimmungen sowie speziellen Robbenschutzgebieten in der Befahrensverordnung haben die Seehunde bei uns gute Lebensbedingungen erhalten.
In den letzten Jahrzehnten hat sich deshalb der Bestand der Seehunde im gesamten Wattenmeer alles in allem gut entwickelt. Selbst zwei Staupeepidemien in den Jahren 1988 und 2002 taten dem keinen Abbruch, obwohl 1988 etwa 60 Prozent und 2002 etwa 40 Prozent der Seehunde im Wattenmeer verstarben. Im Winter 2014/15 gab es aufgrund des Influenzavirus H10N7 ein kleines Seehundsterben, wodurch rund 2.100 tote Seehunde im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer geborgen werden mussten. In der Folge wurde 2015 ein um 10 Prozent reduzierter Seehundbestand registriert. Unabhängig von diesem Ereignis befindet sich der Seehundbestand im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer, mit gewissen Schwankungen, seit 2010 auf einem gleichbleibenden Niveau.
4. Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand der Seehunde?
Seit 1988 wird der Gesundheitszustand der Seehunde regelmäßig untersucht. Hierzu werden jährlich etwa 20 Wildtiere kurzzeitig gefangen und untersucht sowie tote Seehunde seziert und lebende Wildtiere beobachtet. Generell sind die Seehunde im Wattenmeer heute in einem guten Gesundheitszustand. Allerdings haben die schützenden Antikörper gegen Staupe abgenommen, so dass die Population für eine neue Staupeepidemie eher empfänglich ist. Dies ist ein normaler Vorgang in einer natürlichen Population, da die letzte Epidemie bald 15 Jahre zurückliegt.
5. Was ist ein Heuler?
Heuler sind bis zu vier Wochen alte Jung-Seehunde, die während der Säugezeit ihre Mutter verloren haben. Die Heuler sind zum Überleben auf das Muttertier angewiesen und versuchen es durch Stimmfühlungslaute, das so genannte Heulen, zurück zu rufen. Aber nicht jeder junge, allein liegende „heulende“ Seehund ist verlassen und hilfsbedürftig. Einige Tiere werden nur vorübergehend allein gelassen, weil die Mutter auf Nahrungssuche ist. Andere sind bereits entwöhnt und selbstständig. Sie ruhen sich an den Stränden zum Beispiel von ihren ersten Jagdversuchen aus.
6. Wie verhalte ich mich richtig beim Fund eines jungen Seehundes?
Beim Fund eines jungen Seehundes am Strand sollte bitte beachtet werden:
unbedingt großen Abstand halten,
die Tiere auf keinen Fall anfassen,
Hunde fernhalten und
Seehundjäger, die Seehundstation in Friedrichskoog oder die Polizei benachrichtigen.
7. Welche Heuler werden gerettet?
Die richtige Einschätzung eines verlassen aufgefundenen Tieres ist wichtig. Dies übernehmen in Schleswig-Holstein die für diese Aufgabe speziell von Tierärzten und Wissenschaftlern ausgebildeten Seehundjäger vor Ort – die keine Seehunde jagen (es gilt ohnehin ein Jagdverbot), sondern sich wie Seehundmanager um sie kümmern (s. Fragen 10 und 11). Die Seehundjäger handeln nach der „Richtlinie des Landes zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“ (s. auch Frage 1) wie folgt: Wenn sich das gefundene Tier in der Entwöhnung befindet und gesund ist, kann es in der Natur verbleiben. Wenn es noch nicht entwöhnt aber überlebensfähig ist, wird es zur Seehundstation nach Friedrichskoog gebracht. Vorher wird geprüft, ob wirklich kein Muttertier in der Nähe ist. Wenn das Tier schwerkrank oder zu geschwächt ist, soll es durch eine fachkundige Person von seinem Leiden erlöst werden. Da es sich bei den Seehunden um Tiere handelt, die dem Jagdrecht unterliegen, sind die vom Land Schleswig-Holstein amtlich bestellten Seehundjäger damit beauftragt, in solchen Fällen die leidenden Tiere tierschutzgerecht zu töten. Dies geschieht, um ihnen unnötiges Leid zu ersparen.
8. Wo und wie werden Heuler gerettet?
Die Seehundstation in Friedrichskoog e.V. ist die einzige vom Land autorisierte Aufnahmestelle für verlassen, erkrankt oder geschwächt aufgefundene Robben in Schleswig-Holstein. Die 1985 von der Gemeinde Friedrichskoog und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein gegründete Station hält strenge Vorgaben ein und wird den Anforderungen der Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein und des internationalen Seehundabkommens mit dem Seehundmanagementplan in vollem Umfang gerecht.
Das engagierte und gut ausgebildete Team der Seehundstation kümmert sich um die Pflege und Aufzucht der Tiere. Bei einem normalen Aufzuchtverlauf erreichen die Heuler nach zwei bis drei Monaten ein Gewicht von 25-30 kg und können ausgewildert werden. Vor jeder Auswilderung gibt es eine Abschlussuntersuchung durch die Tierärzte. Hiermit wird sichergestellt, dass keine Krankheitskeime in die Wildpopulation eingetragen werden, wodurch die Wildpopulation gefährdet würde. Die Kosten für die Rehabilitation werden vollständig von der Seehundstation Friedrichskoog e.V. getragen.
9. Reichen die Kapazitäten zur Rehabilitation von Seehunden?
Die Kapazitäten der Seehundstation Friedrichskoog sind vollkommen ausreichend. In der Vergangenheit wurde die Station durch verschiedene Aus- und Umbaumaßnahmen immer wieder an den steigenden Bedarf angepasst. Im Jahr 2015 wurde beispielsweise ein neuer Quarantänebereich eingerichtet.
2017 wurden dort fast 300 Heuler aufgenommen, tierärztlich betreut und aufgezogen. Alle Tiere werden bei Einlieferung von einem Tierärzteteam untersucht und ihr Gesundheitszustand wird fortlaufend überwacht. Die Behauptung, dass Tiere getötet würden, da die Kapazitäten der Station erschöpft waren, ist falsch. Ein solcher Fall ist noch nie eingetreten.
Einen Bedarf für eine zusätzliche Seehundstation sieht das Land Schleswig-Holstein aufgrund der in Friedrichskoog vorhandenen Kapazitäten nicht. Im Gegenteil: Aktuell fördert das Land den weiteren Ausbau der Seehundstation.
10. Was sind Seehundjäger und wieso heißen sie so?
Seehunde unterliegen dem Jagdrecht (wie z.B. auch Seeadler und Fischotter), sie dürfen allerdings seit 1974 nicht mehr bejagt werden. Sie haben eine ganzjährige Schonzeit und sind auch nach anderen internationalen Richtlinien und nationalem Recht geschützt (s. auch Frage 1). Viele praktische Aufgaben beim Meeressäugerschutz übernehmen bei uns vom Land Schleswig-Holstein berufene Jäger. Diese Jäger bezeichnen sich traditionell als Seehundjäger.
Die Seehundjäger kontrollieren die Strandabschnitte und bergen angespülte Meeressäuger. Das ganze Jahr über, aber besonders im Juni und Juli, haben sie viele Einsätze, bei denen sie sich um geschwächt oder verlassen aufgefundene Robben kümmern. Sie dokumentieren ihre Befunde auf einem mit Tierärzten entwickelten Meldebogen. Sie beherrschen den Umgang mit den recht bissigen Tieren – Seehunde sind Raubtiere – und können aufgrund ihrer großen Erfahrung die richtigen Entscheidungen treffen. Das zeigen auch die Untersuchungen von Tieren, die getötet werden mussten. Diese Untersuchungen werden durch unabhängige Experten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover vorgenommen. Bei ihrer Arbeit stehen die Seehundjäger in engem Austausch mit der Seehundstation Friedrichskoog und der Außenstelle Büsum der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
11. Welche Qualifikation haben die Seehundjäger?
Vor der Berufung zum Seehundjäger müssen die Anwärter das Jagd- und Naturschutzseminar des Landesjagdverbandes absolvieren. Diese Schulung mit Schwerpunkt Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht ist Voraussetzung für ihre Tätigkeit als Jagdaufseher/Seehundjäger. Darüber hinaus absolviert jeder Seehundjäger zu Beginn seiner Tätigkeit ein Grundlagenseminar in der Seehundstation in Friedrichskoog. Hierin wird insbesondere auf das Handling und die Beurteilung von lebenden Seehunden eingegangen.
Weiterhin finden regelmäßige Schulungen der Seehundjäger durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und die Seehundstation Friedrichskoog statt. Die Fortbildungen greifen unterschiedliche Themen auf:
Aspekte des Tierschutzes bei der Tätigkeit der Seehundjäger
Praktische Umsetzung des Fangs und Transportes von Robben
Beurteilung des Gesundheitszustandes & Handling von Robben
Veterinärmedizinische Untersuchungen, praktische Übungen sowie Fallbeispiele
Beobachtung der Fütterung der Heuler in der Station, praktische Übungen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Tiere
Beobachtung des Sozialverhaltens, Mutter/Jungtierbindung
Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen der Pottwal Strandungen
Kegelrobbenprädation
Trilateraler Seal Managementplan
Diverse Fragestellungen anhand von Sektionen
12. Warum können nicht Tierärzte die Aufgaben der Seehundjäger übernehmen?
Die erfahrenen und gut ausgebildeten Seehundjäger bilden an Nord- und Ostseeküste ein flächendeckendes Netzwerk. Sie haben beste Ortskenntnisse, die bei der Bergung gemeldeter Tiere oftmals unverzichtbar sind, um den genauen Standort zu bestimmen und zu erreichen. Innerhalb kürzester Zeit können sie bei den Seehunden sein, dort entscheiden, was zu tun ist und die Tiere falls erforderlich bergen. Auf den kleineren Inseln und Halligen arbeiten keine Tierärzte und auch auf den größeren Inseln nur einzelne Tierärzte, die diese Aufgaben nicht übernehmen könnten.
Die Tierärztekammer hat 2014 bestätigt, dass es keinerlei Veranlassung gibt, die Untersuchung der Heuler durch Tierärzte vornehmen zu lassen, da die Seehundjäger gut geschult sind.
Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung und der langjährigen Erfahrung in der Beobachtung und im Umgang mit Seehunden- bei denen es sich um Raubtiere handelt- sind die Seehundjäger DIE Experten, wenn es um die Einschätzung einer Situation mit Seehunden vor Ort geht.
Sofern es die Situation erfordert, sperrt der Seehundjäger einen Bereich um ein Tier weiträumig ab, um das Tier vor Störungen durch Menschen zu schützen und sein Verhalten über einen längeren Zeitraum zu beobachten
Der Umgang mit Seehunden entspricht im Übrigen dem mit anderen jagdbaren Arten: Auch bei erkrankten oder im Straßenverkehr verletzten Tieren, beispielsweise Rehen, ist es nicht Aufgabe von Tierärzten, sondern von erfahrenen und staatlich geprüften Jägern, sich um die Tiere zu kümmern.
13. Reicht das alles zum Schutz der Heuler aus?
Das vom Land Schleswig-Holstein aufgebaute System zum Heulerschutz hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten grundsätzlich sehr gut bewährt und wird regelmäßig evaluiert und ggf. fortgeschrieben. Die Seehundjäger und die Seehundstation Friedrichskoog leisten sachkundige Arbeit, die auch von den Naturschutzverbänden akzeptiert und von verschiedenen Wissenschaftlern und den zuständigen Behörden eng begleitet wird. Dies stellt sicher, dass alle gefundenen und verlassenen Heuler, die überlebensfähig sind, in der Seehundstation aufgenommen werden. Die meisten von ihnen können nach einiger Zeit fit und gut genährt wieder in die Freiheit entlassen werden. Ohne das große Engagement der beteiligten Akteure wäre dies nicht zu leisten. Das Land bedankt sich hierfür bei allen Beteiligten.
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