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Thema : Minderheiten

Minderheiten in Schleswig-Holstein -
Geschichte

Minderheitenpolitik hat in Schleswig-Holstein seit jeher einen hohen Stellenwert. Im Folgenden werden die wichtigsten Stationen der schleswig-holsteinischen Minderheitenpolitik genannt und die früheren Minderheitenbeauftragten der Landesregierung vorgestellt.

Letzte Aktualisierung: 25.10.2021

1949: Kieler Erklärung

Nach dem Zweiten Weltkrieg kann die dänische Minderheit einen deutlichen Zulauf verzeichnen. Viele Menschen hoffen hierdurch auf eine bessere, sichere und friedlichere Zukunft. Um etwaige Abspaltungsbewegungen im Landesteil Schleswig beizulegen, verhandelt die Landesregierung mit der dänischen Minderheit. Am 26. September 1949 wird als Kompromiss die sogenannte Kieler Erklärung verabschiedet. Im Wesentlichen bestätigt die Erklärung die Grundrechte der friesischen und dänischen Minderheit und garantiert, dass das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit frei ist. In ihrer Folge kommt es zu der Aufnahme eines Minderheitenartikels in die Landessatzung von Schleswig-Holstein und zu der Befreiung des SSW - der politischen Partei der Dänen und Teilen der Friesen - von der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Landtags- und Bundestagswahlen.

Anfang der 1950er Jahre kommt es zu neuen Unstimmigkeiten zwischen der Landesregierung und der dänischen Minderheit. Anlass sind Diskussionen um die Sperrklausel und um die Höhe der Zuschüsse für dänische Schulen.

1955: Bonn-Kopenhagener Erklärungen

Um die Konflikte im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Dänemark endgültig beizulegen, muss eine außenpolitische Lösung her. Die Gespräche im Zusammenhang mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO nutzt Dänemark, um die Minderheitenfrage im Landesteil Schleswig anzusprechen. Am 29. März 1955 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Dänemarks Ministerpräsident Hans Christian Hansen auf dem Petersberg bei Bonn die Bonn-Kopenhagener Erklärungen, die damit die Kieler Erklärung ablösen. Sie bestätigen die geltenden Freiheitsrechte, insbesondere das freie Bekenntnis zur jeweiligen Sprache und Kultur und die Gleichbehandlung der etwa 20.000 Angehörigen der deutschen und circa 50.000 Angehörigen der dänischen Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze. Gleichzeitig verständigen sich Deutschland und Dänemark darauf, ihre jeweilige Minderheit im deutsch-dänischen Grenzland finanziell zu unterstützen. Damit ist der Weg zu einer guten und verständnisvollen Zusammenarbeit mit den Minderheiten und dem Nachbarn endgültig frei.

Nach den geschaffenen Grundlagen durch die Kieler Erklärungen und die Bonn-Kopenhagener Erklärungen rückt die Minderheitenpolitik erst Mitte der 80er Jahre wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein.

1975: Nordschleswig-Gremium im Landtag

1975 vereinbaren CDU und SPD ein Gremium im Landtag zu gründen, das sich regelmäßig mit der deutschen Minderheit in Dänemark beschäftigt. Der Vorsitz wird von dem jeweiligen Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin übernommen. Weitere Mitglieder sind Landtagsabgeordnete, schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des Bundes Deutscher Nordschleswiger. Alle Fragen, die die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig betreffen, wie Finanzen, Kultur oder politische Repräsentation, werden seitdem in zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen erörtert.

1980: Beschluss zur Unterstützung der Sinti und Roma

Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert 1980 in einem einstimmigen Beschluss, Benachteiligungen und Diskriminierungen der Sinti und Roma zu beseitigen und die Verpflichtung zur Unterstützung durch den Bund und die Länder anzuerkennen. Über 500.000 Sinti und Roma sind im besetzten Europa Opfer des Völkermordes geworden. Auch etwa 400 schleswig-holsteinische Sinti und Roma kehrten aus den Lagern der Nationalsozialisten nicht zurück.

1986: Erster Minderheitenbericht

Gemeinsam bitten CDU, SPD und SSW 1986 die Landesregierung, regelmäßig einen Bericht zur Lage und Entwicklung der Minderheiten in Schleswig-Holstein im Landtag vorzulegen und zur Diskussion zu stellen. Der erste Bericht bezieht sich zunächst nur auf die dänische und deutsche Minderheit, 1992 werden in einem nachfolgenden Bericht auch die Friesen, 1996 auch die deutschen Sinti und Roma mit einbezogen.

1988: Erster Minderheiten- und Grenzlandbeauftragter

Um das Miteinander der Volksgruppen in Schleswig-Holstein weiter zu fördern, wird 1988 das Ehrenamt "Beauftragter für Grenzland- und Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein" eingerichtet. Ziel ist eine aktive Politik für und mit den Minderheiten im Land. Die Aufgabe ist dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei zugeordnet - Minderheitenpolitik ist damit Chefsache.

1988 bis 1991: Kurt Hamer

Der ehemalige Landtagsvizepräsident Kurt Hamer wird zum ersten Minderheiten- und Grenzlandbeauftragten berufen. Er füllt das Amt bis zu seinem Tod am 3. Januar 1991 aus. Kurt Hamer wird 1926 in Neumünster geboren. Nach der Volksschule besucht er eine Lehrerbildungsanstalt und beginnt 1948 an der Realschule in Winnert im Kreis Husum zu unterrichten. 1957 wird er Konrektor an der Realschule in Nortorf. Kommunalpolitisch aktiv wird Kurt Hamer 1959 mit seinem Eintritt in die SPD. Von 1967 bis 1987 ist Hamer Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages. Hier hat er von 1975 bis 1983 das Amt des Ersten Landtagsvizepräsidenten inne.

Für seine Verdienste wird Kurt Hamer 1975 mit dem Verdienstkreuz am Bande und 1985 mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Im November 1984 erhält Kurt Hamer für seinen Einsatz für die Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze von Königin Margrethe II. von Dänemark das Ritterkreuz Erster Klasse des Danebrogordens.

1988: Friesen-Gremium im Landtag

Nach dem Vorbild des Nordschleswig-Gremiums wird 1988 das Friesen-Gremium gegründet. Es tritt seitdem zweimal im Jahr zusammen und ist Ansprechpartner für alle Fragen, die die Pflege und Förderung der friesischen Sprache, Bildung und Kultur betreffen. Die Mitglieder sind Landtagsabgeordnete, schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und Angehörige des Friesenrates.

Die Vorteile der zwei Minderheiten-Gremien im Schleswig-Holsteinischen Landtag liegen vor allem in der kontinuierlichen und parteiübergreifenden Zusammenarbeit. Sie verdeutlichen, wie wichtig dem Land die Minderheiten sind. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma hat die Möglichkeit bei aktuellen Problemen oder bei Gesprächsbedarf, eine informelle Runde auf Einladung des Landtagspräsidenten unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden, der minderheitenpolitischen Sprecher der Fraktion und der oder des Minderheitenbeauftragten der Landesregierung einzuberufen.

1990: Minderheiten erhalten Verfassungsrang

Die alte Landessatzung vor 1990 beinhaltete in Folge der Kieler Erklärung bereits ein klassisches Freiheitsrecht: Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei. Der neue Artikel 5 der Landesverfassung von 1990 umfasst verfassungsrechtlich mehr als die Bekenntnisfreiheit. Schleswig-Holstein verpflichtet sich gleichzeitig, die nationalen Minderheiten und Volksgruppen zu schützen und zu fördern. Schutz und Förderung der plattdeutschen Sprache ist in Artikel 9 Absatz 2 verankert.

1991 bis 2000: Kurt Schulz wird Grenzlandbeauftragter

Nach dem Tod von Kurt Hamer tritt Kurt Schulz das Amt des Grenzlandbeauftragten des Ministerpräsidenten am 1. Mai 1991 an. Zu seinem Aufgabenbereich zählt ab 1992 auch der Schutz und die Förderung des Plattdeutschen.

Kurt Schulz wird 1922 in Stettin geboren. Nach der Volksschule besucht er das Gymnasium und wird nach abgeschlossenem Abitur als Verwaltungsangestellter tätig. Schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt Kurt Schulz sich politisch in der SPD zu engagieren. Von 1948 bis 1970 ist er Mitglied des Kreistages, von 1951 bis 1969 Erster Stadtrat der Ratsversammlung in Eckernförde. In der Stadt Eckernförde übernimmt er außerdem von 1969 bis 1987 das Amt des Bürgermeisters. Im Oktober 1958 wird Kurt Schulz erstmals in den Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt. Sein Mandat behält er bis 1975. Von 1971 bis 1975 ist Kurt Schulz Erster Landtagsvizepräsident.

Für sein Engagement wird Kurt Schulz 1972 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse und 1975 mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

1996: Gründung des European Centre for Minority Issues (ECMI)

Der erste Grenzlandbeauftragte der Landesregierung, Kurt Hamer, hatte 1991 den Anstoß für die Einrichtung des Instituts in Flensburg gegeben. Offiziell eröffnet wird das European Centre for Minority Issues (ECMI) am 4. Dezember 1996. Seitdem forscht das ECMI über potenzielle Konflikte in Ost- und Westeuropa und berät zu Minderheitenproblemen im europäischen Raum. Es arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und anderen Gruppen zusammen. Darüber hinaus unterstützt es die akademische Forschung durch die Bereitstellung von Informationen und Analysen. Gemeinsame Stifter und finanzielle Unterstützer des ECMI sind das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland und Schleswig-Holstein.

1998: Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten

Im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten zu achten, zu schützen und zu fördern. Die Staaten müssen Bedingungen schaffen, die es den Bevölkerungsgruppen ermöglichen, ihre Kultur weiterzuentwickeln und ihre Sprache, Religion und Traditionen zu pflegen. Außerdem müssen "wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verständnisses" zwischen der Mehrheitsbevölkerung und den nationalen Minderheiten getroffen werden. Auch die Bundesrepublik Deutschland unterschreibt 1998 das Abkommen, nachdem auf Schleswig-Holsteins Wirken hin sichergestellt ist, dass auch die friesische Volksgruppe und die deutschen Sinti und Roma unter den Anwendungsbereich fallen.

1999: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen tritt 1999 in Deutschland in Kraft. Das mit der Charta verfolgte Ziel ist im Wesentlichen kultureller Art: Die in Europa gesprochenen Regional- und Minderheitensprachen sollen als bedrohtes kulturelles Erbe geschützt und gefördert werden. Jeder europäische Bürger hat das Recht seine Regional- oder Minderheitensprache im täglichen Leben zu nutzen. Die Charta unterscheidet zwei Schutzumfänge: Alle Minderheiten- und Regionalsprachen in einem Vertragsstaat haben Anspruch auf Schutz gemäß Teil II der Charta. Für einen erweiterten Schutz nach Teil III müssen konkrete Verpflichtungen übernommen werden. In Schleswig-Holstein werden die Minderheitensprachen Dänisch und Nordfriesisch und die Regionalsprache Niederdeutsch nach Teil III und Romanes nach Teil II geschützt. mehr lesen

2000: Sprachenchartabericht

Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert mit Beschluss vom 18. Oktober 2000 die Landesregierung auf, jeweils in der Mitte der Legislaturperiode einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein vorzulegen. Der letzte Bericht der Landesregierung an den Landtag erfolgt 2007.

2000 bis 2005: Renate Schnack wird Minderheitenbeauftragte

Die SPD-Politikerin aus Nordfriesland folgt Kurt Schulz im Amt als Beauftragte in Angelegenheiten der nationalen Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und des Niederdeutschen.

Renate Schnack wird 1953 in Wenningstedt auf Sylt geboren. Als Bewohnerin des deutsch-dänischen Grenzlandes spricht sie neben Deutsch auch Dänisch. Außerdem versteht sie Plattdeutsch und Friesisch. Nach dem Abitur lebt Renate Schnack ein Jahr lang in Schweden und studiert anschließend auf Lehramt an der Christian-Albrechts Universität zu Kiel. Von 1986 bis 1998 ist Renate Schnack als Gemeinde- und Kreispolitikerin für die SPD in Nordfriesland aktiv und wird 1994 für vier Jahre Kreispräsidentin Nordfrieslands. Als Vorsitzende des Vereins Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen e.V. (1995 bis 1998) und deutsche Gründungsvorsitzende der deutsch-dänischen Grenzregion Schleswig-Sønderjylland (1997 bis 1998) engagiert sie sich bereits vor ihrer Aufgabe als Minderheitenbeauftragte der Ministerpräsidentin für die Minderheiten in Schleswig-Holstein.

Für ihr Engagement wird Renate Schnack im Januar 2007 mit dem Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

2002: Gründung des "Plattdeutschen Rat für Schleswig-Holstein"

Mehrere plattdeutsche Verbände gründen 2002 den "Plattdeutschen Rat für Schleswig-Holstein". Ziel ist es, durch eine gemeinsame Organisation die eigenen Kräfte zu bündeln.

2004: Gründung des "DialogForumNorden"

Auf Initiative der Minderheitenbeauftragten Renate Schnack kommt es Anfang 2004 zur Gründung des "DialogForumNorden". Im "DialogForumNorden" schließen sich die vier Minderheiten in Schleswig-Holstein und im deutsch-dänischen Grenzland sowie mit Minderheitenthemen befasste Institutionen, Organisationen und Politiker zusammen. Ihr Ziel ist es, sich gegenseitig zu informieren und bei Bedarf gemeinsam Position zu beziehen. Die Unabhängigkeit der Einzelorganisation oder Institution bleibt dabei gewahrt.

2004: Friesisch-Gesetz

Das Friesisch-Gesetz vom 13. Dezember 2004 ist ein neues Gesetz, das den Gebrauch der friesischen Sprache im öffentlichen Raum stärken soll.

2005: Caroline Schwarz wird Beauftragte für Minderheiten und Kultur

Bei seiner Regierungsübernahme im Mai 2005 betont Ministerpräsident Peter Harry Carstensen den Wert einer aktiven Minderheitenpolitik für Schleswig-Holstein: "Eine aktive Minderheitenpolitik, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert, dient dem Wohl des Landes." An der Funktion einer Minderheitenbeauftragten hält er fest und ernennt noch im gleichen Jahr Caroline Schwarz zur Beauftragten für Minderheiten und Kultur. Von 2008 bis 2012 ist sie hauptamtlich tätig.

2007: Gleichstellung dänischer Schulen

Das Schulgesetz vom 24. Januar 2007 stellt nach über zehn Jahren die dänischen Schulen ab 2008 wieder finanziell mit den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein gleich.

2007: Partnerschaftserklärung von Schleswig-Holstein und der Region Süddänemark

Schleswig-Holstein und Süddänemark wollen weiter zusammenwachsen. Deshalb unterzeichnen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und der Vorsitzende der Region Süddänemark, Carl Holst, am 27. Juni 2007 eine neue Kooperationsvereinbarung. Darin bekräftigen beide Seiten die gemeinsamen Ziele: In der Grenzregion wollen Dänemark und Schleswig-Holstein in Technologie, regionaler Entwicklung und bei Hochschul- und Kulturprojekten stärker zusammenarbeiten. Auch Themen wie Gesundheit, Klimaschutz, Tourismus, Transport und Logistik, Arbeitsmarkt und Qualifizierung sollen in Projekten grenzüberschreitend umgesetzt werden.

2007: Richtfest der Sinti und Roma Siedlung Maro Temm

Zersiedeltes Wohnen widerspricht der Kultur der Sinti und Roma und bedroht ihre Sprache. So entstand der Wunsch nach einem Ort, an dem Sinti und Roma generationenübergreifend miteinander leben und ihre kulturellen Besonderheiten und ihre Sprache Romanes bewahren können - ohne sich von der Mehrheitsbevölkerung abzuschotten. Für das Wohnprojekt "Maro Temm" (= unser Land/unser Platz) bot die Landeshauptstadt Kiel ein 10.000 Quadratmeter großes Erbpachtgrundstück in der Diedrichstraße im Stadtteil Gaarden an. Das Land förderte den Bau mit 1,5 Millionen Euro. Im August 2007 wird das Richtfest für die 13 neuen Reihenhäuser gefeiert. Ende 2007 können die Familien einziehen. Maro Temm ist das bislang am meisten ambitionierte Projekt, das aus Mitteln der Wohnraumförderung des Landes in den vergangenen Jahren gefördert wurde. Die Sinti-Wohnungsgenossenschaft ist ein Modell für Integration und für die soziale Entwicklung eines Wohnquartiers.

2008: Das Amt der Beauftragten für Minderheiten und Kultur wird hauptamtlich

Caroline Schwarz, seit 2005 Beauftragte des Ministerpräsidenten für Minderheiten und Kultur, ist von 2008 bis 2012 hauptamtlich tätig. Wie bisher arbeitet Frau Schwarz weisungsunabhängig.

2008: Gedenktafel für die Sinti und Roma

Die Minderheitenbeauftragte Caroline Schwarz weiht eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Leiden der Sinti und Roma in Flensburg ein. 1935 wurden in Flensburg die Bewohner der Norderstraße 104 durch die Nationalsozialisten in das Lager Valentinerallee am Stadtrand umgesiedelt und 1940 in Kielce/Polen getötet. Die neue Gedenktafel trägt die Namen der Opfer und skizziert ihren Leidensweg. Sie wurde durch den Glücksburger Künstler Siegbert Amler gestaltet und geht auf einen privaten Initiativkreis aus Flensburg zurück.

2008: Unterstützung des Plattdeutschen

Die Landesregierung verstärkt ihre Förderung der plattdeutschen Sprache. Die Leitung des Zentrums für Niederdeutsch (ZfN) in Ratzeburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) wird ab sofort mit einer vollen Stelle ausgestattet. Die Landesregierung hat die beiden Zentren für Niederdeutsch für die Landesteile Schleswig (in Leck) und Holstein (in Ratzeburg) 1994 eingerichtet, um eine aktive Pflege des Plattdeutschen auch außerhalb des staatlichen Bildungssystems zu fördern. Neben den Personalkosten hat das Land für die laufende Arbeit der beiden Zentren bis heute über 170.000 Euro bereitgestellt.

2009: Zulassung mehrsprachiger Ortstafeln

Ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr vom 31. März 2009 schafft die Voraussetzungen dafür, dass in Schleswig-Holstein Ortstafeln von nun an mehrsprachig - hochdeutsch und plattdeutsch, friesisch oder dänisch - sein können. Ein Erlass aus dem Jahr 1997 hatte bereits hochdeutsche und nordfriesische Ortstafeln ermöglicht.

2012: Renate Schnack wird erneut Beauftragte für Minderheiten

Nach den Landtagswahlen im Mai 2012 ernennt Ministerpräsident Torsten Albig Renate Schnack erneut zur ehrenamtlichen Beauftragten für Minderheiten.

2012: Schutz der Sinti und Roma in der Landesverfassung verankert

Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. "Der Beschluss ist historisch. Die Sinti und Roma leben seit mehr als sechs Jahrhunderten in Schleswig-Holstein und gehören zu diesem Land wie Deutsche, Dänen und Friesen. Es ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, dass sich dies nun endlich auch in unserer Verfassung widerspiegelt", sagte Ministerpräsident Torsten Albig in Kiel.

2013: 25 Jahre Minderheitenbeauftragte in Schleswig-Holstein

Seit 1988 sind unsere Minderheitenbeauftragten Berater der Regierungschefs und eine unabhängige Stimme der Minderheiten zugleich. Minderheitenpolitik hat in unserem Land einen hohen Stellenwert: Dänen, Friesen, Sinti und Roma sind Teil unserer schleswig-holsteinischen Identität. Die Sprachenvielfalt ist eine besondere Stärke unseres Landes.

2015: Festakt 60 Jahre Bonn-Kopenhagener Erklärungen

2017: Johannes Callsen wird Minderheitenbeauftragter

Ministerpräsident Daniel Günther ernennt nach den Landtagswahlen 2017 mit Johannes Callsen erstmals einen Landtagsabgeordneten zum ehrenamtlichen Beauftragten des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch.

2018: Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma

Sinti und Roma wurden von den Nationalsozialisten als Gruppe aus rassistischen Gründen zu hunderttausenden in Konzentrationslagern ermordet. In Deutschland war jede Sinti- und Roma-Familie der Verfolgung ausgesetzt. Ganze Familien wurden ausgelöscht. In der Folge sind heute viele Gräber der Minderheit verwaist, weil es keine Familien mehr gibt oder die Nachkommen nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die Verlängerung der Grabnutzung zu bezahlen oder die Gräber zu erhalten. Die Sinti und Roma nehmen die Grabstätten sowohl als integralen Bestandteil ihres kulturellen Gedächtnisses als auch als Familiengedächtnisstätten wahr. Die familienweise Verfolgung während des Holocaust hat die kulturelle Identität der Sinti und Roma nachhaltig geprägt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin nach jahrelangen Verhandlungen hatten am 8. Dezember 2016 den Beschluss gefasst, in gemeinsamer nationaler Verantwortung für die Folgen der Mordtaten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die offene Frage des Erhalts und der Pflege der Gräber NS-verfolgter deutscher Sinti und Roma zu klären.

Am 5. Dezember 2018 wurde nach weiteren intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung im Bundesrat in Berlin von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundesfamilienministerin unterzeichnet.

2020: 100 Jahre Volksabstimmungen zur Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark

Das Jubiläumsjahr 2020 hatte für die deutsch-dänische Grenzregion und die beiden Nachbarstaaten Deutschland und Dänemark eine hohe Bedeutung. Die Außenminister beider Staaten haben deshalb parallel zu den Aktivitäten im Rahmen des Jahrestages der Volksabstimmungen das Jahr 2020 zum deutsch-dänischen kulturellen Freundschaftsjahr erklärt.

2020: Gründung der Friesenstiftung / Friisk Stifting

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes am 31. Januar 2020 die "Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) gegründet. Sie trägt die friesische Bezeichnung "Friisk Stifting".

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein sowie die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit.

2021: Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG)

Die Bezuschussung der Schulen der dänischen Minderheit wird in § 124 SchulG geregelt. Dessen Absatz 2 wurden in der Legislaturperiode zweimal geändert, um die Gleichstellung der Dänischen Schulen zu verbessern. Zum einen wurde die Schülerbeförderungspauschale als Bestandteil des Schülerkostensatzes, welchen die Schulen für jede Schülerin und für jeden Schüler erhalten, angehoben. Die Höhe der Pauschale bemisst sich nach den landesdurchschnittlichen Kosten der Schülerbeförderung zu den öffentlichen Schulen. Zum anderen werden die Schulen der dänischen Minderheit mit Wirkung zum 1. August 2021 von der Regelung ausgenommen, dass ein Schülerkostensatz nur für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein gezahlt wird. Damit erhalten die Schulen die Möglichkeit, auch Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Dänemark aufzunehmen.

2021: Änderung des NDR-Staatsvertrages

Die Landesregierung hat sich auch im Kreis der NDR-Staatsvertragsländer dafür engagiert, dass der NDR bei einer Novellierung des NDR-Staatsvertrages noch stärker ermutigt wird, Minderheiten- und Regionalsprachen im Programm zu berücksichtigen. Im novellierten NDR-Staatsvertrag, der am 1. September 2021 in Kraft getreten ist, wurde daher eine Formulierung aufgenommen, die den NDR auffordert, Regional- und Minderheitensprachen regelmäßig und angemessen im Angebot des NDR zu berücksichtigen.

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