"Gesamtkoordinierung UN-Behindertenrechtskonvention, Focal Point, Fonds für Barrierefreiheit"
Seit dem 15. Juli 2018 ist die Staatskanzlei für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verantwortlich.
Letzte Aktualisierung: 21.01.2022
Von Kiel aus koordinieren die Mitarbeiter die Projekte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, machen sie in der Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam. Sie sind Ansprechpartner und Berater – etwa für Verbände und Organisationen für Menschen mit Behinderungen, für alle beteiligten gesellschaftlichen Institutionen, aber auch für interessierte Bürger.
Fokus-Landesaktionsplan 2022
Mehr als eine halbe Million Menschen im echten Norden leben mit einer Behinderung – das entspricht fast 20 Prozent der Bevölkerung. Um ihre Rechte zu stärken und ihnen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, hat Schleswig-Holstein in den Jahren 2017 und 2022 jeweils einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Diese umfassen konkrete Vorhaben, die alle zu gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion beitragen sollen.
Im Januar 2022 stellte die Landesregierung den neuen Landesaktionsplan unter dem Motto "Einer für alle" vor, den sogenannten Fokus-LAP 2022. Dieser skizziert mehr als 50 verschiedene Vorhaben im ganzen Land, die die Inklusion und das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in der Bevölkerung stärken sollen.
Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit mit einem speziellen Förderprogramm. Aus dem zehn Millionen umfassenden Fonds für Barrierefreiheit konnten in drei Jahren bereits 153 Projekte mit insgesamt 9,5 Millionen Euro gefördert werden.
Für das Jahr 2022 werden zusätzlich 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, so dass weiterhin investive Vorhaben gefördert werden können, die für mehr Barrierefreiheit sorgen. Dazu gehören etwa Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Antragsberechtigt ist ein breiter Empfängerkreis, darunter beispielsweise Vereine und Verbände, Kirchen, Kommunen, Kaufleute und freiberuflich Tätige.
Um weitere fünf Millionen Euro wurde der Fonds für Barrierefreiheit für die Förderung von Barrierefreiheit in inklusiven Sozialräumen aufgestockt. Ziel dieser Förderung ist die Weiterentwicklung beziehungsweise Entwicklung von inklusiven, kinderfreundlichen und barrierefreien Sozialräumen wie etwa Stadt- oder Ortszentren. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein.
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