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Thema : Menschen mit Behinderungen

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Jeder Mensch soll laut Gesetz die gleichen Möglichkeiten haben, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2014

Ist das aufgrund einer Behinderung nicht möglich, besteht unter Umständen ein Anspruch auf ausgleichende Teilhabeleistungen. Diese Leistungen kann der Anspruchsberechtigte als Sach- oder Dienstleistung zum Beispiel vom Sozialamt erhalten. Eingeschlossen sind beispielsweise Haushaltshilfen oder Wohnheimplätze.

Persönliches Budget

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sieht vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen können. Damit erhalten Menschen mit Behinderung die erweiterte Wahlmöglichkeit, sich ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung oder Gutschein auszahlen zu lassen. Dies ermöglicht den Anspruchsberechtigten eine größere Wahlfreiheit. Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Persönliches Budget.

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Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Sie stellt die gesellschaftliche Teilhabe für mehr als 30.000 Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein sicher und gehört damit zu den wichtigsten Aufgaben der Sozialhilfe.

Die Eingliederungshilfe umfasst sachliche Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch XII. Die Umsetzung auf Landesebene erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der Sozialhilfe) entsprechend einem Ausführungsgesetz (AG SGB XII).

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Leistungen

Die Leistungen umfassen zum Beispiel die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung oder einer angemessenen Berufsausbildung. Auch die Sicherung der ärztlichen Versorgung und der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird durch die Eingliederungshilfe gewährleistet.

Änderungen ab 2015

Bisher finanzierte das Land vorwiegend stationäre Leistungen, die Kommunen ambulante Leistungen. Welche Leistungsform gewählt wird, hängt auch von der Beratung, Ermittlung und Feststellung von Unterstützungsbedarfen und der Planung ab, die die zuständige Behörden der Kommunen gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten durchführt. Ab 2015 beteiligt sich das Land an den Leistungen der Sozialhilfe, unabhängig welche Leistungen gewährt werden.

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