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Thema : Meeresschutz

Meeresschutz – Rechtlicher Rahmen

Letzte Aktualisierung: 10.09.2020

Ein wesentliches Ziel der Meerespolitik ist die Förderung und Erhaltung eines guten Zustandes der marinen Ökosysteme. Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bilden dabei vor allem die regionalen Meeresschutzübereinkommen sowie EU-rechtliche Vorgaben, die im Folgenden kurz vorgestellt werden. Daneben sind auch weitere Vorgaben aus anderen Rechtsbereichen wie z.B. internationale Regelungen zur Schifffahrt oder die Gemeinsame Fischereipolitik der EU zu beachten.

Regionale Zusammenarbeit

HELCOM (Baltic Marine Environment Protection Commission – Helsinki Convention)

Das Helsinki-Abkommen wurde 1974 beschlossen und war ursprünglich darauf ausgerichtet, den Eintrag von Schad- und Nähstoffen in die Ostsee zu reduzieren. 1992 wurde das Abkommen zusammen mit allen neun Ostsee-Anrainerstaaten und der EU um den Aspekt des Schutzes von Natur und Lebensvielfalt erweitert. 

Das Helsinki-Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien sowohl eigenverantwortlich, als auch gemeinschaftlich die gesetzten Ziele durch konkrete Maßnahmen zu erreichen.

Das oberste Entscheidungsgremium zur Umsetzung des Abkommens, ist die Helsinki Kommission, welche aus den Regierungsvertretern der Vertragsstaaten besteht und sich einmal pro Jahr trifft. Abgesehen davon gehen von der HELCOM verschiedene hierarchisch organisierte Projekt- und Arbeitsgruppen aus, in denen auch Mitarbeiter der Landesverwaltung Schleswig-Holsteins vertreten sind.

Das oberste Entscheidungsgremium zur Umsetzung des Abkommens ist die Helsinki Kommission, welche aus den Regierungsvertretern der Vertragsparteien besteht und sich einmal pro Jahr trifft. Unter HELCOM sind verschiedene hierarchisch organisierte Projekt- und Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen auch Mitarbeiter*innen der Landesverwaltung Schleswig-Holsteins vertreten sind.

Der Vorsitz bei HELCOM wechselt alle zwei Jahre unter den Vertragspartnern. Vom 01.07.2020 bis 30.06.2022 hat Deutschland den Vorsitz inne. Schleswig-Holstein hält im ersten Jahr dieses Zeitraumes den Vize-Vorsitz, Mecklenburg-Vorpommern im zweiten. Das Vorsitz-Team kann eigene Schwerpunkte in die Arbeit bei HELCOM einbringen.

Im Jahr 2007 wurde erstmals das gemeinsame Aktionsprogramm "Baltic Sea Action Plan" verabschiedet, welches sich aktuell in der Fortschreibung befindet und aktiv durch die Bundesrepublik Deutschland und die Küstenbundesländer mitgestaltet wird. Bis zum Jahr 2021 ist einer Novellierung dieses Aktionsplans vorgesehen.

Auf der Ministerkonferenz im Jahr 2010 beschlossen die Vertragsstaaten, HELCOM als Plattform für die Koordinierung der regional kohärenten Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in der Ostsee zu etablieren. Seitdem erarbeitet HELCOM Grundlagen, die die Vertragsstaaten, die gleichzeitig EU-MS Mitgliedstaaten sind, auch für die Umsetzung der MSRL verwenden können.

OSPAR (Oslo & Paris Abkommen – OSPAR Convention)

Dieses Abkommen geht auf das Oslo-, sowie das Paris Abkommen zurück. Das Oslo Abkommen stammt aus dem Jahr 1972 und war im Grunde ein Beschluss zur Prävention der Entsorgung von Müll im Meer durch Schiffe und Flugzeuge. Das 1974 verabschiedete Paris Abkommen war die logische Ergänzung zum Oslo Abkommen, indem es sich vor allem auf die Meeresverschmutzung durch landbasierte Eintragsquellen bezog.

1992 wurden diese beiden Abkommen im Rahmen eines neuen Abkommens zum Schutz der marinen Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks vereinigt. Komplettiert wurde das Abkommen 1998, als eine weitere Anlage zum Schutz und der Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt der Meeressysteme hinzugefügt wurde

Mit der OSPAR Ministerkonferenz in Bergen 2010 fand eine weitere Neuausrichtung der OSPAR Arbeiten statt. Ganz zentral war dabei die Verabschiedung der "Umweltstrategie für den Nordostatlantik", welche einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz der Meere verfolgt (Ökosystemansatz). Zudem wurde die verstärkte Koordinierungsarbeit im Zusammenhang mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in die Wege geleitet.

In der OSPAR Kommission, dem höchsten Gremium, treffen sich jährlich die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten. Unterstützt wird diese Kommission durch sechs Komitees, denen wiederum diverse Arbeitsgruppen zuarbeiten. Auch an der Vor- und Nachbereitung von OSPAR-Arbeitsgruppen und Gremien sind MitarbeiterInnen der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung beteiligt.

Europäische Richtlinien

Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Die MSRL bildet die Umweltsäule der integrierten europäischen Meerespolitik. Sie wurde im Jahr 2008 mit dem zentralen Ziel beschlossen, bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Dazu wurde ein Handlungskonzept auf Grundlage eines 6-Jahres-Zyklus entworfen, in welchem die Richtlinie einen linearen Prozess von der Zustandsbeschreibung, über die Zielsetzung bis hin zu konkreten Maßnahmen sowie Ergebnisüberprüfung durchläuft.

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und gilt für alle Oberflächengewässer Europas, was Flusseinzugsgebiete, Flüsse, Seen und Küstengewässer beinhaltet, sowie das Grundwasser.

Das Ziel der WRRL ist der gute ökologische Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Damit ist die natürliche Vielfalt der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche sowie die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen gemeint.

Die WRRL verpflichtet die Mitgliedsländer, gewässerspezifische Managementpläne zu erstellen, um intakte Wasserlebensräume zu schützen, ausgebaute Gewässerabschnitte zu renaturieren und flächenhafte Nähr- und Schadstoffeinträge zu vermindern.

Nach dem Inkrafttreten der WRRL wurde diese zuerst von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt, bis 2009 wurden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den ersten Bewirtschaftungszeitraum verabschiedet, welcher 2015 endete. Im direkten Anschluss begann der zweite Bewirtschaftungszeitraum, mit aktualisieren Plänen und Maßnahmen, welche sich an den Zwischenergebnissen des ersten Bewirtschaftungszeitraumes orientieren.

Natura 2000

Natura 2000 europäisches Schutzgebietssystem mit dem Ziel der Erhaltung und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union. Das ökologische Netz Natura 2000 setzt sich aus den Gebieten der FFH-Richtlinie, sowie denen der Vogelschutzrichtlinie zusammen.

FFH-Richtlinie

Ziel der FFH-Richtlinie ist die Bewahrung und Förderung eines günstigen Erhaltungszustands von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung. Dazu werden in verschiedenen Anhängen dieser Richtlinie Arten und Lebensraumtypen aufgeführt, welche besonders Schützenswert sind und deshalb in dem Schutzgebietssystem berücksichtigt werden sollen.

Teil des Schutzgebietsnetzwerkes sind auch marine Schutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostsee, die gleichzeitig als geschützte Meeresgebiete nach der MSRL sowie unter den regionalen Übereinkommen OSPAR und HELCOM gemeldet sind. Das mit Abstand größte dieser Gebiete, ist das Gebiet "Nationalpark S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete".

Vogelschutzrichtlinie

Die Vogelschutzrichtlinie bezieht sich auf alle wildlebenden Vogelarten, die ihre natürlichen Vorkommen in Europa haben, sowie ihre Habitate. In Schleswig-Holstein spielt diese Richtlinie eine große Rolle, da besonders die Küstengebiete, essenzielle Lebensräume für viele hier heimische, sowie ziehende Arten darstellen.

Ergänzende Informationen

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