Die Meeresökosysteme der Nordsee und des Wattenmeers sowie der Ostsee sind empfindlich gegenüber menschlichen Belastungen. Gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein fordern daher, die Meere kontinuierlich zu überwachen und den Zustand der Ökosysteme zu bewerten.
Monitoringkonzept im Rahmen der Meeresstrategie-Richtlinie
Die 2008 von der Europäischen Union beschlossene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wurde 2010 mit einer Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in deutsches Recht überführt - sie ist die Umweltsäule der integrierten Meerespolitik der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, in Europa saubere, gesunde und produktive Meere zu erhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen und darüber hinaus zu erhalten. Hierfür hat jeder Mitgliedstaat eine entsprechende Strategie für seine Meeresgewässer zu entwickeln.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Meeresstrategierahmenrichtlinie".
Die MSRL-Überwachungsprogramme dienen der fortlaufenden Ermittlung und Bewertung des Zustands, der Beschreibung des Soll-Zustands der Meeresgewässer sowie der regelmäßigen Aktualisierung und Bewertung der Erreichung der festgelegten Umweltziele und Maßnahmen-Effizienz.
Die erste Berichterstattung zu den Überwachungsprogrammen gemäß Art. 11 MSRL erfolgte zum Ende 2014. Diese Berichte können auf www.meeresschutz.info/berichte-art-11.html eingesehen werden.
Gemäß § 45j des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Überwachungsprogramme alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Die Berichtsdokumente zur Fortschreibung des Überwachungsprogramms (§ 45j i.V.m. § 45f WHG) sind bis zum 15.10.2020 bei der KOM einzureichen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach WHG vom 15.10.2019 bis 15.04.2020 vorgesehen.
Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme: https://www.meeresschutz.info/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Die Meeresüberwachung nach MSRL baut auf bestehenden Monitoring- und Bewertungsprinzipien zur Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien (z.B. EU-Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000) und Übereinkommen (HELCOM, OSPAR, Trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit) auf und ergänzt diese räumlich und inhaltlich.
Nur durch die Nutzung dieser Synergien kann das Ziel den Meereszustand, die Erreichung der Umweltziele und die Effizienz von Maßnahmen entsprechend den Anforderungen der MSRL zu überwachen und zu bewerten umgesetzt werden.
Biologisches Monitoring
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR, Flintbek) untersucht in seinem biologischen Messprogramm die Besiedlung des Meeres mit Bodentieren, Bodenpflanzen und Mikroalgen sowie deren Begleitparameter.
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Algenfrüherkennung
Ziel des Algenfrüherkennungssystems ist das frühzeitige Erkennen von Algenmassenentwicklungen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können.
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Chemisches Küstengewässermonitoring
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR, Flintbek) führt regelmäßige Untersuchungen in den Küstengewässern und den daran angrenzenden Küstenmeeren in Nord- und Ostsee durch.
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Weitere Informationen
Hier finden Sie Berichte zu schleswig-holsteinischen Gewässern.
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